Ob Sie ein Profilfoto hochladen oder das Foto eines Freundes bei Facebook teilen – in allen Fällen gilt, dass Sie das Urheberrecht anderer nicht verletzen dürfen. Bei Missachtung drohen Abmahnungen und Schadenersatzforderungen. Was bei Social Media Plattformen erlaubt ist und was nicht, lesen Sie hier.
HIER ZUM ARTIKEL ›Grundsätzlich dürfen Fotos oder Filmaufnahmen ohne Zustimmung der abgebildeten Person nicht veröffentlicht werden. Bei Verletzung kann sich der Betroffene mit Unterlassungs- und Schadenersatzklagen zur Wehr setzen. Unter bestimmten Umständen erlaubt das Urheberrechtsgesetz jedoch eine Veröffentlichung auch ohne Einwilligung...
HIER ZUM ARTIKEL ›Beinahe jeder Internetnutzer kommt im Laufe der Zeit mit geschützten Inhalten in Berührung. Ob es sich um ein Musikvideo auf youtube.com, einen Film auf der ehemaligen Kinoplattform kinox.to, ein heruntergeladenes Programm oder Spiel handelt, ist dabei grundsätzlich gleichbedeutend. Es handelt sich dabei stets um Inhalte, die unter dem Schutz des Urheberrechts stehen. Der Urheber dieser Inhalte hat das ausschließliche Recht, diese zu verkaufen, zu vervielfältigen oder etwa im Internet zur Verfügung zu stellen.
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