80 Anwälte - Strafrecht in Salzburg
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Mag. Michael GRUBER Zivil­recht | Straf­recht | Verwaltungs­recht
5020 Salzburg Paris-Lodron-Straße 5 marker
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Mag. Michael RINGL Straf­recht | Verwaltungsstraf­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Bau­recht
5020 Salzburg Nonntaler Hauptstraße 1A marker
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Mag. Oscar WEIß Straf­recht | Zivil­recht | Verwaltungs­recht
5020 Salzburg Karolingerstr. 1 marker
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Mag. Patrick THUN-HOHENSTEIN Zivil­recht | Straf­recht | Verwaltungs­recht
5020 Salzburg Nonntaler Hauptstr. 1 marker
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Mag. Philipp HOLZAPFEL Liegenschafts- und Immobilien­recht | Straf­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Vertrags­recht
5020 Salzburg Eberhard-Fugger-Straße 3 marker
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Mag. Reinhard BERGER Arbeits­recht | Miet­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | Versicherungs­recht
5023 Salzburg Aglassingerstraße 2 marker
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Mag. Sebastian PLÄTZER Vertrags­recht | Wirtschafts­recht | Arbeits­recht | Sozial­recht | Straf­recht | Bau­recht
5020 Salzburg Hellbrunnerstr. 5 marker
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Mag. Veronika SENGMÜLLER Familien­recht | Fremden- und Asyl­recht | Sozial­recht | Straf­recht
5020 Salzburg Bergstraße 22 marker
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Mag. Werner HAUPTMANN Wirtschafts­recht | Zivil­recht | Straf­recht | Konsumentenschutz | Urheber­recht | Marken­recht | Patent­recht
5020 Salzburg Erzabt-Klotz-Straße 21A marker
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Thomas Karl Franz SEIFERT Straf­recht | Bau­recht
5023 Salzburg Warwitzstraße 9 marker
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Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Rechtsnews

Was ändert sich durch die OGH-Entscheidung in der Onlinekasino Sparte? Illegale Onlinekasino Geschäftsführer*Innen haften. Glücksspielindustrie im Wandel. Spieler*Innen- und Gesellschaftsschutz im Fokus. Haft und Schadenersatz möglich.

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Expertentipp

Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.

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Rechtsnews

Es passiert meist schneller als gedacht. In einem Moment der Unaufmerksamkeit können drastische Folgen mit einem Verkehrsunfall einhergehen. Welche Strafen drohen? Wann ist mit einer Gefängnisstrafe zu rechen und wie hoch können die Geldstrafen ausfallen? – meinanwalt.at klärt auf.

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