79 Anwälte - Strafrecht in Salzburg
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Dr. Harald SCHWENDINGER Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht | Bau­recht
5020 Salzburg Künstlerhausgasse 4 marker
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Dr. Heinrich SCHELLHORN Medien­recht | Familien­recht | Miet­recht | Straf­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Scheidungs­recht
5020 Salzburg Wolf-Dietrich-Straße 19 marker
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Dr. Helmut SCHOTT Europa­recht | Urheber­recht | Zivil­recht | Straf­recht | Marken­recht | Patent­recht
5020 Salzburg Neutorstraße 13 marker
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Dr. Herbert HÜBEL Straf­recht | Zivil­recht | Verwaltungs­recht
5020 Salzburg Paris-Lodron-Straße 5 marker
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Dr. Iris HARRER-HÖRZINGER Zivil­recht | Verwaltungs­recht | Straf­recht
5020 Salzburg Kranzlmarkt 6 marker
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Dr. Johann EDER Finanzstraf­recht | Steuer­recht | Miet­recht | Straf­recht | Wirtschafts­recht
5020 Salzburg Giselakai 45 marker
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Dr. Leopold HIRSCH Verkehrs­recht | Versicherungs­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | Familien­recht | Scheidungs­recht
5020 Salzburg Nonntaler Hauptstraße 1A/1.St. marker
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Dr. Margrit SWOZIL Verwaltungs­recht | Fremden- und Asyl­recht | Straf­recht | Zivil­recht
5020 Salzburg Hubert-Sattler-Gasse 10 marker
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Dr. Michael HOFER Straf­recht | Verwaltungsstraf­recht | Zivil­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht
5020 Salzburg Moosstraße 58C marker
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Dr. Michael SCHUBECK Scheidungs­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Familien­recht | Straf­recht
5020 Salzburg Petersbrunnstraße 19 marker
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Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Rechtsnews

Was ändert sich durch die OGH-Entscheidung in der Onlinekasino Sparte? Illegale Onlinekasino Geschäftsführer*Innen haften. Glücksspielindustrie im Wandel. Spieler*Innen- und Gesellschaftsschutz im Fokus. Haft und Schadenersatz möglich.

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Expertentipp

Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.

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Rechtsnews

Unter bestimmten Umständen kann ein Gericht bei Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe die Strafe zur Gänze oder teilweise bedingt nachsehen. Aber was bedeutet das und welche Konsequenzen hat das für den Täter?

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