Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Salzburg

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Salzburg? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Salzburg mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Salzburg mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

80 Anwälte - Strafrecht in Salzburg
Mag. Martin ENGELBRECHT
Mag. Martin ENGELBRECHT Straf­recht | Datenschutz­recht | Internet­recht | Zivil­recht
3100 St. Pölten Andreas-Hofer-Straße 8 marker
51 Bewertungen
02
Mag. Lukas HÖLLWERTH
Mag. Lukas HÖLLWERTH Verwaltungsstraf­recht | Versicherungs­recht | Zivil­recht | Unternehmens­recht | Vertrags­recht | Wirtschafts­recht | Straf­recht | Verwaltungs­recht | Arbeits­recht
5020 Salzburg Petersbrunnstraße 13 marker
9 Bewertungen
03
Mag. Klaus WAHA
Mag. Klaus WAHA Zivil­recht | Verwaltungs­recht | Straf­recht | Verwaltungsstraf­recht
5020 Salzburg Aspergasse 21 marker
2 Bewertungen
04
Dr. Hannelore GASSNER-HEIMERL
Dr. Hannelore GASSNER-HEIMERL Vertrags­recht | Familien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Wohnungseigentums­recht | Bauträger­recht | Gesellschafts­recht | Unternehmens­recht | Arbeits­recht | Sozial­recht | Erb­recht | Wirtschaftsstraf­recht | Konsumentenschutz | Straf­recht | Verwaltungs­recht | Versicherungs­recht | Insolvenz­recht | Inkasso- und Exekutions­recht
5020 Salzburg Schanzlgasse 4A marker
0 Bewertungen
05
Mag. Dr. Lukas HOCK, LL.B., LL.M., MBA
Mag. Dr. Lukas HOCK, LL.B., LL.M., MBA Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Steuer­recht | Zivil­recht | Straf­recht
5310 Mondsee Alfred-Jäger-Weg 4 marker
3 Bewertungen
06
Mag. Stefan HUBER
Mag. Stefan HUBER Arbeits­recht | Familien­recht | Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Miet­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Scheidungs­recht | Straf­recht | Bau­recht
5020 Salzburg Hellbrunnerstraße 9a marker
2 Bewertungen
07
Mag. Jürgen Pföstl
Mag. Jürgen Pföstl Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | Scheidungs­recht | Wirtschafts­recht | Erb­recht
5020 Salzburg Getreidegasse 2 marker
0 Bewertungen
08
Mag. MARKUS KOBLER Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Familien­recht | Straf­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht
5020 Salzburg Imbergstraße 26 marker
18 Bewertungen
09
Mag. Michaela SCHNÖLL Zivil­recht | Straf­recht | Verwaltungs­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Vertrags­recht
5020 Salzburg Dr. Franz-Rehrl-Platz 7 marker
11 Bewertungen
10
Mag. Otmar MOSER Zivil­recht | Miet­recht | Familien­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht | Scheidungs­recht
5020 Salzburg Erzabt-Klotz Straße 4 marker
4 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Rechtsnews

Was ändert sich durch die OGH-Entscheidung in der Onlinekasino Sparte? Illegale Onlinekasino Geschäftsführer*Innen haften. Glücksspielindustrie im Wandel. Spieler*Innen- und Gesellschaftsschutz im Fokus. Haft und Schadenersatz möglich.

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Rechtsnews

Stalking ist eine Form von Gewalt. Es bedeutet eine beabsichtige und wiederholte Belästigen und Verfolgen der betroffenen Personen. Daher wurde ein neuer Straftatbestand dagegen geschaffen. In Österreich ist das Anti-Stalking-Gesetz am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.

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Expertentipp

Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.

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