369 Anwälte - in Salzburg
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Dr. Christoph BAMBERGER Marken­recht | Wirtschafts­recht | Urheber­recht | Verwaltungs­recht | Europa­recht | Patent­recht
5020 Salzburg Erzabt-Klotz-Straße 21A marker
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82
Dr. Christoph BRANDWEINER Erb­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Miet­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht
5020 Salzburg Reichenhaller Straße 9 marker
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DR. CHRISTOPH ROTHER, LL.M Straf­recht | Unternehmens­recht | Verwaltungs­recht | Vertrags­recht
5020 Salzburg Viktor-Keldorfer-Straße 1 marker
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5020 Salzburg Kaigasse 40 marker
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Dr. Christoph Wilhelm EDER Zivil­recht | Miet­recht | Vertrags­recht | Verwaltungsstraf­recht
5020 Salzburg Hellbrunner Straße 11 marker
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Dr. Christophe BRAUN Vertrags­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Wirtschafts­recht | Versicherungs­recht | Bau­recht
5033 Salzburg Rainerstr. 9 marker
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Dr. Claudia STEINHÄUSLER Vertrags­recht | Zivil­recht | Straf­recht
5020 Salzburg Akademiestr. 5 marker
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Dr. Clemens ENDL Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Insolvenz­recht | Inkasso- und Exekutions­recht | Bau­recht
5020 Salzburg Erzabt-Klotz-Straße 21A marker
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Dr. Clemens ILLICHMANN Familien­recht | Gewerbe­recht | Nachbar­recht | Straf­recht | Scheidungs­recht
5020 Salzburg Alpenstraße 54 marker
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Dr. Daniel Holzinger Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Versicherungs­recht | Vertrags­recht | Wohnungseigentums­recht
5020 Salzburg Paris-Lodron-Straße 3a marker
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Rechtsnews & Expertentipps

Expertentipp

Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.

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Rechtsnews

Ab 1.1.2016 wird die Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn bei privaten Grundstücksveräußerungen von 25% auf 30% angehoben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Immobilie im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet. Alternativ kann auch der allgemeine Einkommenssteuertarif (25% - 55%) gewählt werden. Für Körperschaften gilt diese Neuerung nicht. Hier kommt es auch weiterhin zu einer Steuerbelastung mit 25% KÖSt bzw. Zwischensteuer.

Von Mag. Wolfgang Schmid, Steuerberater und Partner bei ARTUS

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Expertentipp

Familienunternehmen sind sehr komplex. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass sich in einem Familienunternehmen familiäre und geschäftliche Komponenten stark vermischen. Wenn zu einer Scheidung kommt, dann betrifft das sowohl die Familie als auch das Familienunternehmen.

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