Stalking ist eine Form von Gewalt. Es bedeutet eine beabsichtige und wiederholte Belästigen und Verfolgen der betroffenen Personen. Daher wurde ein neuer Straftatbestand dagegen geschaffen. In Österreich ist das Anti-Stalking-Gesetz am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann teuer werden – Rechtsschutzversicherungen bieten einen gewissen Schutz gegen hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Doch ist schon bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Vorsicht geboten und es müssen viele Punkte beachtet werden, um im Anlassfall auch wirklich einen Versicherungsschutz zu genießen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Internetzugang gilt grundsätzlich als „Betriebsmittel“ am Arbeitsplatz. Die Benützung ist in Weisungen, Verträgen oder Betriebsvereinbarungen zu klären. Eine gesetzliche Regelung im Arbeitsrecht gibt es (noch) nicht.
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