Im glühend heißen Sommer steigt neben der Temperatur auch vermehrt das Risiko eines Arbeitsunfalles. Daher sind die Unternehmen verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ziel ist es, eine mögliche Gefahr durch die hohen Temperaturen oder die intensive Sonneneinstrahlung weitmöglichst zu minimieren.
HIER ZUM ARTIKEL ›Unter bestimmten Umständen können überhöhte Krankenstände einen Kündigungsgrund darstellen. An sich sozialwidrige Kündigungen sind dann gerechtfertigt, wenn es sich um außergewöhnlich häufige oder lange Krankenstände des Arbeitnehmers handelt. Allerdings gibt es hier keine starren Grenzen, sondern es handelt sich um Einzelfallentscheidungen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das Recht auf Vaterschaftsfeststellung steht nicht jeder Person automatisch zu, die behauptet, Vater eines Kindes zu sein. Das Kindeswohl und die Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater können es beschränken.
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