Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Was passiert, wenn der Arbeitgeber insolvent ist? Das Arbeitsverhältnis wird durch eine Firmeninsolvenz nicht automatisch beendet, sondern bleibt weiterhin aufrecht. Dennnoch hat der Insolvenzverwalter besondere Kündigungsrechte.
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