Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ein Autolenker, der Medikamente einnimmt, muss sich aktiv um Klarheit über seine Fahrtüchtigkeit bemühen. Finden sich in den Gebrauchsinformationen des Medikamentes Hinweise auf fehlende Fahrtüchtigkeit, muss ein Arzt oder ein Apotheker konsultiert werden. Werden keine weiteren Informationen eingeholt, kann ein Mitverschulden von einem Drittel am Verkehrsunfall festgestellt werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wie soll man sich verhalten, wenn der potentielle Arbeitgeber unangenehme Fragen stellt? Nicht selten handelt es sich um intime Fragen zum Privatleben, über die finanzielle Situation oder über bestehende Krankheiten. Doch hier gibt es klare gesetzliche Grenzen – der Bewerber muss nicht auf alles antworten.
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