Die Schweizer Nationalbank hat am 15.1.2015 die Wechselkursbindung des Franken an den Euro aufgegeben. Die Aufwertung des Franken führte zu einer starken Verteuerung der aushaftenden Franken-Kredite und verunsichert Kreditnehmern. Es wird befürchtet, dass Banken Zwangskonvertierungen vornehmen oder Nachbesicherungen einfordern könnten. Zudem werden auch die in vielen Fällen vereinbarten Stop-Loss Klauseln zum Problem.
HIER ZUM ARTIKEL ›Krankenanstalten und niedergelassene Ärzte haben als Dienstleistungserbringer einen wichtigen Auftrag im Rahmen der Versorgung von Patienten wahrzunehmen. Leider kommt es dabei vor, dass die ärztliche Dienstleistung nicht dem entspricht, was sich der Patient vorstellt bzw. dem Patienten aus der Behandlung ein Nachteil entsteht. Auch wenn vielfältig rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit den daraus resultierenden Situationen bestehen und geschaffen wurden, ist der Umgang mit dem Thema Arzthaftung für viele ein rotes Tuch.
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