6 Anwälte - in Rohrbach
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Mag. Armin STADLER Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Familien­recht | Straf­recht
4150 Rohrbach-Berg Haslacher Straße 17 marker
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Mag. Georg TUSEK Insolvenz­recht | Wohnungseigentums­recht | Nachbar­recht | Verwaltungs­recht | Bau­recht
4150 Rohrbach Hanriederstraße 1 marker
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Mag. Manuel KRENN Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Versicherungs­recht | Wirtschafts­recht | Verwaltungs­recht | Zivil­recht | Bau­recht
4150 Rohrbach Hanriederstraße 1 marker
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Mag. Titus TRUNEZ Scheidungs­recht | Familien­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Wirtschafts­recht | Verkehrs­recht | Vertrags­recht | Unternehmens­recht | Miet­recht
4150 Rohrbach Bahnhofstraße 16 marker
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4150 Rohrbach Haslacher Straße 17 marker
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4150 Rohrbach-Berg Stifterstraße 12 marker
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Rechtsnews & Expertentipps

Rechtsnews

Was ändert sich durch die OGH-Entscheidung in der Onlinekasino Sparte? Illegale Onlinekasino Geschäftsführer*Innen haften. Glücksspielindustrie im Wandel. Spieler*Innen- und Gesellschaftsschutz im Fokus. Haft und Schadenersatz möglich.

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Rechtsnews

Notare übernehmen auch im Bereich des Familienrechts wichtige Aufgaben. Neben der allgemeinen freiwilligen Beratung ist in bestimmten Bereichen eine notarielle Beteiligung sogar vorgeschrieben. Aufgrund des oftmals besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem Notar bietet sich dieser bei familienrechtlichen Angelegenheiten besonders als Berater an.

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Expertentipp

„Sterben und Erben bringen viel Kummer“. Ganz im Sinne dieses deutschen Sprichwortes steht auch die letzte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes OGH 2Ob86/21t 26.05.2021 zum Thema fremdhändiges Testament. Der Tod eines geliebten Menschen an sich ist schon mit genügend Kummer verbunden, da sollte zumindest der Nachlass des Verstorbenen nicht noch zusätzlich für Probleme sorgen. Der „letzte Wille“ einer verstorbenen Person trägt jedoch bekanntlich ein großes Streitpotential in sich, kann er sich schließlich nicht mehr dazu äußern. Wichtig ist daher, dass schon zu Lebzeiten alle Formerfordernisse und sonstigen Voraussetzungen für ein gültiges Testament eingehalten werden, damit die Abwicklung der Verlassenschaft so reibungslos wie möglich von statten gehen kann.

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