Rechtsanwalts-Übersicht für Erbrecht in Ried/Innkreis

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Erbrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Ried/Innkreis? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Ried/Innkreis mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Ried/Innkreis mit einer anderen Spezialisierung als Erbrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

3 Anwälte - Erbrecht in Ried/Innkreis
01
Dr. Christian HASLINGER Erb­recht | Internet­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | IT-Recht
4910 Ried/Innkreis Dr. Dorfwirth-Straße 3 marker
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02
Dr. Robert MAYRHOFER Verkehrs­recht | Verwaltungs­recht | Familien­recht | Erb­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Scheidungs­recht
4910 Ried/Innkreis Kapuzinerberg 2 marker
0 Bewertungen
03
Dr. Sabine WINTERSBERGER Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Scheidungs­recht | Erb­recht | Familien­recht
4910 Ried/Innkreis Friedrich-Thurner-Straße 9 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Erbrecht"

Expertentipp

„Sterben und Erben bringen viel Kummer“. Ganz im Sinne dieses deutschen Sprichwortes steht auch die letzte Entscheidung des Obersten Gerichtshofes OGH 2Ob86/21t 26.05.2021 zum Thema fremdhändiges Testament. Der Tod eines geliebten Menschen an sich ist schon mit genügend Kummer verbunden, da sollte zumindest der Nachlass des Verstorbenen nicht noch zusätzlich für Probleme sorgen. Der „letzte Wille“ einer verstorbenen Person trägt jedoch bekanntlich ein großes Streitpotential in sich, kann er sich schließlich nicht mehr dazu äußern. Wichtig ist daher, dass schon zu Lebzeiten alle Formerfordernisse und sonstigen Voraussetzungen für ein gültiges Testament eingehalten werden, damit die Abwicklung der Verlassenschaft so reibungslos wie möglich von statten gehen kann.

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Rechtsnews

Stirbt eine Person, geht das Vermögen nicht automatisch auf die Erben über. Vielmehr muss vorher ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt werden. Zuständig für die Abwicklung ist nicht ein Gericht, sondern ein Notar. Welche Aufgaben er dabei konkret hat, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.

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Rechtsnews

Stirbt der Ehegatte, bestimmt sich die Höhe des Erbes des überlebenden Ehepartners nach den Verfügungen im Testament. Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, kommt es in Österreich zur gesetzlichen Erbfolge. Ehepartner haben dann Anspruch auf ein bis zwei Drittel des Erbes. Die genaue Höhe hängt davon ab, ob der Verstorbene Kinder hat.

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