Rechtsanwalts-Übersicht für Bank- und Kapitalmarktrecht in Ried/Innkreis

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Ried/Innkreis? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Ried/Innkreis mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Ried/Innkreis mit einer anderen Spezialisierung als Bank- und Kapitalmarktrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

2 Anwälte - Bank- und Kapitalmarktrecht in Ried/Innkreis
01
Dr. Karl WEINHÄUPL Kartell­recht | Unternehmens­recht | Wirtschafts­recht | Gesellschafts­recht | Mergers & Acquisitions | Insolvenz­recht | Vertrags­recht | Bank- und Kapitalmarkt­recht
4910 Ried/Innkreis Rossmarkt 2 marker
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02
Mag. Jürgen EDTBAUER Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Mergers & Acquisitions | Wirtschafts­recht | Zivil­recht | Bank- und Kapitalmarkt­recht | Vertrags­recht
4910 Ried/Innkreis Rossmarkt 2 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Bank- und Kapitalmarktrecht"

Expertentipp

In den letzten Jahren ist der Wert der meisten virtuellen Währungen rasant in die Höhe gestiegen. Bereits heute nutzen viele technikaffine Menschen virtuelle Währungen als Wertanlage. Die Nutzung als Zahlungsmittel hat sich bis dato noch nicht durchgesetzt. Aufgrund steigender Popularität alternativer Zahlungsmöglichkeiten sowie innovativer Lösungen im Bereich der Finanzdienstleistungen, ist mit einer vermehrten Nutzung virtueller Währungen zu rechnen. Vor der Frage der Nutzungsmöglichkeit steht für den Einzelnen die Frage, wo virtuelle Währungen erworben werden können und worauf beim Kauf und Verkauf von virtuellen Währungen zu achten ist.

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Expertentipp

Am 21.3.2016 ist das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) in Kraft getreten. Das HIKrG, mit dem die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie 2014/17/EU umgesetzt wird, ist auf alle nach dem 20.3.2016 geschlossenen hypothekarisch besicherten Verbraucherkredite (unabhängig vom Verwendungszweck) anzuwenden sowie auf alle Verbraucherkredite, die dem Erwerb oder Erhalt von Eigentumsrechten an unbeweglichen Sachen dienen (auch ohne hypothekarische Besicherung). Die neuen, strengeren Regeln werden die Gewährung von Krediten künftig erschweren.

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Expertentipp

Der emsige europäische Gesetzgeber beschert den Finanzmärkten ein neues Basisinformationsdokument („key information document“ oder kurz „KID“), in dem Kleinanlegern in verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte zahlreiche Informationen zur Verfügung zu stellen sind. Wie üblich ist die Regelungsdichte hoch und bei Verstößen drohen drakonische Strafen.

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