Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Nicht immer bedeutet eine Erbschaft, dass der Erbe auch wirklich reicher wird. Stirbt eine Person und hat zum Todeszeitpunkt Verbindlichkeiten angehäuft – bspw. noch nicht abbezahlte Autos, Hypotheken oder überzogene Konten – stellt sich die Frage nach der Haftung der Erben. Die Antwort ist einfach: Erben sind nicht verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Erblassers zu übernehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Schulden zu entkommen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Die Leasingraten für das Auto, der Kredit für die Eigentumswohnung, die Ratenzahlung für die Waschmaschine – bei Zahlungsschwierigkeiten ist eine Insolvenz oft unvermeidlich. Im Rahmen eines Privatkonkurses können bis zu 90% der Verbindlichkeiten nachgelassen werden – hierfür muss der Schuldner jedoch erhebliche Einschränkungen in Kauf nehmen.
HIER ZUM ARTIKEL ›