Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Raaba-Grambach

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Raaba-Grambach? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Raaba-Grambach mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Raaba-Grambach mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

1 Anwalt - Strafrecht in Raaba-Grambach
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Mag. Helmut HIRSCH Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Wirtschafts­recht | Straf­recht
8074 Raaba-Grambach Josef-Krainer-Straße 46/I marker
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Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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Expertentipp

Mit 31.12.2020 gelten in der EU einheitliche Regelungen für die zivile Nutzung von Drohnen. Bis 2023 gibt es Übergangsfristen, nach Ablauf dieser sind die Regeln der neuen Verordnung zur Gänze einzuhalten. Künftig müssen sich Drohnenbetreiber online registrieren und für spezielle Bereiche einen Drohnenführerschein vorweisen. Die Registrierung ist unter www.dronespace.at möglich, kostet 31,20€ (Stand 03.2021) und hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Mag. Peter Rezar klärt über die Auswirkungen der Drohnenverordnung (EU) 2019/947 auf und gibt Einblick, welches Strafmaß bei Verstößen droht.

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Rechtsnews

Die Vernachlässigung des Unterhalts für ein Kind kann in Österreich einen gerichtlich strafbaren Tatbestand darstellen und mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden. Eine entsprechende Anzeige kann eine wirksame Möglichkeit sein, ausständige Unterhaltsbeträge zu erzwingen.

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