Wie werden Einkünfte aus Leistungen, die einer Person höchstpersönlich zuzurechnen sind, steuerlich behandelt, wenn eine Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet wird? – Nunmehr ist ausdrücklich geregelt, dass bei bestimmten höchstpersönlichen Tätigkeiten trotz Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft die erzielten Einkünfte unmittelbar jener natürlichen Person zugerechnet werden, die die Leistungen erbringt.
Von Mag. Gerhard Schwab, Steuerberater und Partner bei ARTUS
HIER ZUM ARTIKEL ›Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Rechtsgeschäfte – bspw. Erb- und Pflichtteilsverzicht, bestimmte Verträge zwischen Ehegatten, Gesellschaftsverträge von Kapitalgesellschaften – der Form eines Notariatsaktes bedürfen. Doch was genau versteht man darunter? Und was ist eine notarielle Beglaubigung?
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