Vermieter dürfen bei Altbauten und bei geförderten Mietwohnungen nicht unbeschränkt den Mietzins erhöhen. Vielmehr müssen Sie sich an den gesetzlichen Richtwert halten. Ist der Mietzins höher als gesetzlich erlaubt, kann der Mieter eine Herabsetzung vor einer Schlichtungsstelle beantragen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Erwerben Sie ein fehlerhaftes Produkt und erleiden Sie dadurch einen Schaden, können Sie vom Hersteller des Produktes Schadenersatz verlangen. Für die Geltendmachung ist kein Verschulden des Unternehmers notwendig – allerdings ist bei Sachschäden ein Selbstbehalt von EUR 500 zu tragen.
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