Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie haben einen Vertrag abgeschlossen und im nachhinein stellt sich heraus, dass Ihr Vertragspartner Ihnen etwas verschwiegen hat oder dass das Angebot falsch berechnet wurde? – Wann Sie einen Vertrag wegen Irrtum in Österreich anfechten können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›Arbeitnehmer haben bei Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf Freizeit für die Jobsuche von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit in der Kündigungsfrist. Dies gilt auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.
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