Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ob und unter welchen Umständen Mieter ihre Wohnung auf der beliebten Onlineplattform Airbnb vermieten dürfen, ist nach wie vor ein Dauerbrenner im Mietrecht. Dies ist nicht überraschend, da bei einer unzulässigen Kurzzeitvermietung der Vermieter dem Mieter kündigen kann. Zu dieser Frage hat der OGH nun weiter konkretisiert, wann eine solche Kündigung zulässig ist.
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