Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Peuerbach

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Peuerbach? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Peuerbach mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Peuerbach mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

1 Anwalt - Strafrecht in Peuerbach
Mag. Martin ENGELBRECHT
Mag. Martin ENGELBRECHT Straf­recht | Datenschutz­recht | Internet­recht | Zivil­recht
3100 St. Pölten Andreas-Hofer-Straße 8 marker
61 Bewertungen
02
Dr. Longin KEMPF Familien­recht | Gesellschafts­recht | Miet­recht | Straf­recht | Wirtschafts­recht | Scheidungs­recht
4722 Peuerbach Steegenstraße 3 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Expertentipp

Inländische Gerichtsbarkeit im Strafrecht: Wann sind österreichische Gerichte zuständig?

HIER ZUM ARTIKEL ›
Rechtsnews

Insbesondere durch die rasante Entwicklung neuartiger Technologien hat Stalking eine neue Dimension erreicht. Das Stalking mittels digitaler Kommunikationskanäle wird vermehrt als Mittel zur Belästigung und Bedrohung genutzt. Etwa 2,7 % der österreichischen Bevölkerung im Alter von 18 – 66 Jahren gab an, über das Internet gestalkt worden zu sein. Männer als auch Frauen sind gleichermaßen betroffen. Dies ist ein Unterschied zu der klassischen Stalking-Methode, in der meistens Frauen zu den Opfern zählen.

HIER ZUM ARTIKEL ›
Expertentipp

Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.

HIER ZUM ARTIKEL ›
Nach oben