Versicherung zahlt nicht nach Sturmschaden? Gericht bestätigte volle Versicherungsleistung
HIER ZUM ARTIKEL ›Grundsätzlich können Schenkungen ohne jegliche Beschränkungen vorgenommen werden. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei deren Vorliegen die Beteiligung eines Notars vorausgesetzt wird. Dies betrifft insbesondere die Schenkung auf den Todesfall und das Schenkungsversprechen. Welche Punkte Sie unbedingt beachten sollten und wann die Beiziehung eines Notars notwendig ist, verraten wir in diesem Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ab 1.1.2016 wird die Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn bei privaten Grundstücksveräußerungen von 25% auf 30% angehoben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Immobilie im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet. Alternativ kann auch der allgemeine Einkommenssteuertarif (25% - 55%) gewählt werden. Für Körperschaften gilt diese Neuerung nicht. Hier kommt es auch weiterhin zu einer Steuerbelastung mit 25% KÖSt bzw. Zwischensteuer.
Von Mag. Wolfgang Schmid, Steuerberater und Partner bei ARTUS
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