Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Zahlreiche Unternehmen, insbesondere Internet-Firmen wie Facebook, Google oder LinkedIn, verarbeiten persönliche Daten im großen Umfang. Das österreichische Datenschutzgesetz sieht die Möglichkeit vor, vom jeweiligen Unternehmen Auskunft über die verwendeten Informationen zu verlangen – die Unternehmen sind zur Auskunftserteilung verpflichtet und riskieren bei Weigerung empfindliche Strafen.
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