Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher - oder vermögensrechtliche Anordnungen nach sich, sondern darüber hinaus auch den Eintrag im österreichischen Strafregister. Hinweis: Bei einer diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens nach den §§ 198 ff StPO endet das Verfahren ohne Schuldspruch und damit auch ohne rechtskräftige Verurteilung des Beschuldigten. Eine solche diversionelle Erledigung zieht damit auch keinen Eintrag im Strafregister nach sich, was einen enormen Vorteil der Diversion darstellt. Vollständigkeitshalber ist aber festzuhalten, dass die Diversion justizintern dokumentiert wird/ist.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wechselt ein Versicherungsnehmer die Wohnung, so besteht der bisherige Versicherungsschutz im Schadenfall auch für die neue Wohnung.
HIER ZUM ARTIKEL ›Nach Ende eines Dienstverhältnisses beginnt für die meisten Arbeitnehmer die Suche nach einer neuen Arbeit. Dafür wird oftmals ein entsprechendes Dienstzeugnis als positive Referenz benötigt. Um Arbeitnehmern die Chance auf eine neue Arbeitsstelle zu wahren, stellt das Gesetz verschiedene Anforderungen an den Inhalt und die Beschaffenheit des Dienstzeugnisses.
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