Rechtsanwalts-Übersicht für Familienrecht in Perchtoldsdorf

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Familienrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Perchtoldsdorf? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Perchtoldsdorf mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Perchtoldsdorf mit einer anderen Spezialisierung als Familienrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

4 Anwälte - Familienrecht in Perchtoldsdorf
01
Dr. Helmut HOBERGER Scheidungs­recht | Arbeits­recht | Familien­recht | Miet­recht | Zivil­recht
2380 Perchtoldsdorf Marktplatz 17 marker
1 Bewertung
02
Dr. Birgit ZETTEL Zivil­recht | Arbeits­recht | Erb­recht | Verwaltungs­recht | Stiftungs­recht | Familien­recht
2380 Perchtoldsdorf Beatrixgasse 1/4 marker
0 Bewertungen
03
Dr. Susanne SCHUH Scheidungs­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Miet­recht | Familien­recht
2380 Perchtoldsdorf Wienergasse 7 (Raiffeisenpassage) marker
0 Bewertungen
04
Mag. Sebastian KLACKL Scheidungs­recht | Familien­recht | Erb­recht | Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht
2380 Perchtoldsdorf Marktplatz 17/1/3 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Familienrecht"

Expertentipp

Familienunternehmen sind sehr komplex. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass sich in einem Familienunternehmen familiäre und geschäftliche Komponenten stark vermischen. Wenn zu einer Scheidung kommt, dann betrifft das sowohl die Familie als auch das Familienunternehmen.

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OGH-Urteil zur Unterhaltsverpflichtung: Auch bei Einritt in ein Kloster erlischt nicht die Pflicht zur Zahlung von Alimenten gegenüber Kindern.

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Ihr Ehepartner hat einen Bankkredit aufgenommen und kann ihn nicht zurückzahlen? – In diesem Fall sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, für die Schulden Ihres Partners aufzukommen. Es gilt auch während der Ehe die sogenannte Gütertrennung. Dennoch kann der Ehepartner zur Haftung herangezogen werden, wenn der Kredit gemeinsam aufgenommen wurde oder eine Bürgschaft unterschrieben wurde. 

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