9 Anwälte - in Perchtoldsdorf
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Mag. Désirée BENKÖ, LL.M. Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Verwaltungsstraf­recht | Straf­recht | Arzthaftungs­recht | Zivilprozess­recht
2380 Perchtoldsdorf Marktplatz 17/1/1 marker
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02
Dr. Helmut HOBERGER Scheidungs­recht | Arbeits­recht | Familien­recht | Miet­recht | Zivil­recht
2380 Perchtoldsdorf Marktplatz 17 marker
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03
Dr. Stefan PROKOP Erb­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Vertrags­recht | Scheidungs­recht
2380 Perchtoldsdorf Walzengasse 2 (Ecke Hochstraße 29) marker
1 Bewertung
04
Dr. Birgit ZETTEL Zivil­recht | Arbeits­recht | Erb­recht | Verwaltungs­recht | Stiftungs­recht | Familien­recht
2380 Perchtoldsdorf Beatrixgasse 1/4 marker
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Dr. Susanne SCHUH Scheidungs­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Miet­recht | Familien­recht
2380 Perchtoldsdorf Wienergasse 7 (Raiffeisenpassage) marker
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06
Dr. Thomas WANEK Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Insolvenz­recht | Wirtschafts­recht
2380 Perchtoldsdorf Marktplatz 17 marker
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Mag. Sebastian KLACKL Scheidungs­recht | Familien­recht | Erb­recht | Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht
2380 Perchtoldsdorf Marktplatz 17/1/3 marker
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Mag. Valentin PISKERNIK Miet­recht | Erb­recht | Insolvenz­recht | Nachbar­recht | Verkehrs­recht
2380 Perchtoldsdorf Marktplatz 17 marker
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2380 Perchtoldsdorf Marktplatz 12 marker
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Rechtsnews & Expertentipps

Expertentipp

Verteidigerwechsel während einer bereits laufenden Rechtsmittelfrist sind im österreichischen Strafverfahren ein häufiges Praxisproblem. Kernfrage ist, inwieweit ein solcher Wechsel oder die Beigabe eines (Verfahrenshilfe-)Verteidigers eine offene Frist hemmt oder neu auslöst.

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Rechtsnews

Wenn Sie eine Immobilie erwerben wollen, müssen Sie neben dem reinen Kaufpreis noch einige Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerprovision berücksichtigen. Diese Nebenkosten hängen von der Höhe des Kaufpreises ab und können bis zu 10% des Kaufpreises betragen.

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Rechtsnews

Unternehmer müssen ab 2016 alle Barumsätze auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen einzeln erfassen. Außerdem ist ein Beleg auszuhändigen und die meisten Unternehmer müssen ihre Umsätze mit einer Registrierkasse erfassen. Als Barumsätze gelten dabei auch Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarten, mit Gutscheinen, mit Mobiltelefonen, etc.

von Mag. Wolfgang Dibiasi, Geschäftsführer und Managing Partner bei ARTUS

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