Technische Erfindungen werden durch Patente geschützt. Wer in deren Besitz ist, hat die alleinigen Verfügungs- und Nutzungsrechte und kann anderen die Nutzung erlauben oder auch untersagen.
Das Wesen der Erfindung ist ihre Neuheit. Hinter vielen Erfindungen stehen meist Jahre mühsamer Entwicklungsarbeit, Rückschläge, finanzielle Aufwendungen und viel Engagement und Enthusiasmus des Erfinders. Ist eine Erfindung schließlich geglückt, möchte man sich diese natürlich nicht streitig machen lassen.
Der Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Erfindung und deren Anmeldung zum Patent ist ein äußerst sensibler – groß ist die Gefahr, dass Dritte die Erfindung in ihren Besitz bringen können und sie gewerbsmäßig für sich nutzen.
Rechtsanwalt für Patentrecht
Geistiges Eigentum benötigt andere Schutzmechanismen als materielle Vermögenswerte. Vom Augenblick der „Geburt“ einer Erfindung bedarf es eines lebenslangen Schutzes vor unerwünschten Zugriffen. Dafür wurde das Patent geschaffen. Ein Rechtsanwalt für Patentrecht unterstützt Erfinder bei
- Durchsetzung von Interessen bei Patentverletzungen
- und beim Verfassen von Lizenzverträgen
Darüber hinaus verfügt er über umfangreiche Kenntnisse im Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und im Wirtschaftsrecht allgemein.
Gewerbliche Schutzrechte und Marken: Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Patentrecht
Neben dem Patent gibt es noch andere gewerbliche Schutzrechte, etwa Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken. Gerade im internationalen Wirtschaftsleben spielen Schutzrechte eine große Rolle bei der Suche nach potenziellen Lizenzgebern oder -nehmern. Auch auf diesem Gebiet verfügt ein Rechtsanwalt für Patentrecht über juristisches Spezialwissen.
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