Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Eine Probezeit kann durchaus sinnvoll sein: der Arbeitgeber kann testen, ob der Bewerber für die Tätigkeit geeignet ist und der Arbeitnehmer kann herausfinden, ob die Arbeit seinen Erwartungen entspricht. In der Probezeit können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen den Arbeitsvertrag auflösen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Verdienen Jugendliche ihr erstes Einkommen, stellt sich bald die Frage, was sie damit alles machen können und welche Verpflichtungen Sie eingehen dürfen – ein Auto kaufen, eine Reise buchen oder einen Kredit aufnehmen?
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