Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
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HIER ZUM ARTIKEL ›Schwangere Frauen genießen in Österreich einen besonderen Kündigungsschutz. Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt sind Kündigungen unzulässig. Auch eine einvernehmliche Auflösung ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
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