Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Vermieter dürfen bei Altbauten und bei geförderten Mietwohnungen nicht unbeschränkt den Mietzins erhöhen. Vielmehr müssen Sie sich an den gesetzlichen Richtwert halten. Ist der Mietzins höher als gesetzlich erlaubt, kann der Mieter eine Herabsetzung vor einer Schlichtungsstelle beantragen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Laut einem OGH-Urteil müssen Anlageberater ihre Kunden auf Innenprovisionen aufmerksam machen, wenn der Anleger nicht mit solchen Zahlungen rechnen musste. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Anleger selbst bereits eine Provision für die Vermittlung gezahlt hat.
HIER ZUM ARTIKEL ›