Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wie oft hört man im Radio „Achtung, Stau auf der Autobahn XY nach einem Unfall. Sie verlieren eine halbe Stunde Zeit.“ Wenn man eine solche Meldung hört, ärgert man sich als Autofahrer, da die nächste halbe Stunde viel langsamer vergehen wird. Befindet man sich jedoch selbst auf der Unfallstelle, vergeht die Zeit wie im Flug. Gerade dann ist es wichtig, die kurze Zeit, die man zur Verfügung hat, bestmöglich zu nutzen und sich richtig zu verhalten. In den letzten Jahren ist die Zahl der Beteiligten am Straßenverkehr immer weiter gestiegen. Diese Zunahme bringt den Nachteil mit sich, dass es auch immer häufiger zu Verkehrsunfällen kommt. Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, zu einem Unfall dazu zustoßen oder selbst daran beteiligt zu sein. Doch wie verhält man sich in einer solchen Situation richtig, um nachfolgende Personen und sich selbst zu schützen?
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit 2010 ist es in Österreich möglich, dass gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft begründen und damit eine Form der gleichgeschlechtlichen Ehe eingehen. Welche Rechtsfolgen eine eingetragene Partnerschaft mit sich bringt, lesen Sie in diesem Beitrag.
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