Wohnungskategorien – welche es gibt und was sie für die Miethöhe bedeuten

In welche der 4 Kategorien eine Wohnung fällt, entscheidet darüber, was maximal an Miete verlangt werden darf. Grundsätzlich gilt: Sie müssen umso mehr Miete zahlen, je besser die Wohnung ausgestattet ist. Aber der Kategorienmietzins ist nicht auf alle Mietverträge anzuwenden.

25.08.2016 | Mietrecht Seite drucken

Warum ist die Wohnungskategorie wichtig?

Die Höchstgrenzen für den Kategorienmietzins bestimmen sich nach der Kategorie der Wohnung. Je schlechter die Wohnung ausgestattet ist, desto weniger Miete darf der Vermieter verlangen. Das Gesetz legt genau fest, welche Höchstwerte für eine bestimmte Wohnung verlangt werden dürfen. Wurde zu viel Miete gezahlt, kann der Mieter die Mehrbeträge von Vermieter zurückverlangen.

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Auf welche Mietverträge ist der Kategorie-Mietzins anzuwenden?

Die verschiedenen Wohnungskategorien und die damit verbundenen Höchstmieten sind nicht bei allen Mietverträgen relevant. Der Kategorienmietzins ist nur bei jenen Mietverträgen zu beachten, die zwischen 1.1.1982 und 28.2.1994 abgeschlossen wurden und Altbauwohnungen betreffen. Für neuere Wohnungen ist der Richtwertzins entscheidend, der aber lediglich eine Orientierungshilfe darstellen soll und keine starre Obergrenze.

Welche Kategorien gibt es?

Die Ausstattungskategorie richtet sich nach dem Ausstattungszustand der Wohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags. Von einem brauchbaren Zustand spricht man, wenn die Wohnung sofort bewohnbar ist und keine gröberen, gesundheitsgefährdenden Mängel aufweist.

Wie viel Miete darf für die verschiedenen Kategorien verlangt werden?

Derzeit (die letzte Anpassung erfolgte 2014) dürfen für die einzelnen Kategorien maximal folgende Beträge pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat als Miete verlangt werden (exklusive Betriebskosten):

Die Kategorienmietzinse werden in bestimmten Abständen durch den Gesetzgeber erhöht. Der Vermieter hat darauf keinen Einfluss.

Lassen Sie die Mietzinshöhe überprüfen

Wenn Sie glauben, dass Sie zu viel Miete bezahlen, können Sie eine Mietzinsüberprüfung vornehmen lassen. Hier gibt es verschiedene Anlaufstellen, wie z.B. den Mieterschutzverband. Wenn Sie wirklich zu viel Miete bezahlt haben, können Sie vom Vermieter die zu viel bezahlten Beträge zurückfordern und eine Senkung der Miete für die Zukunft einfordern.

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