Die Höchstgrenzen für den Kategorienmietzins bestimmen sich nach der Kategorie der Wohnung. Je schlechter die Wohnung ausgestattet ist, desto weniger Miete darf der Vermieter verlangen. Das Gesetz legt genau fest, welche Höchstwerte für eine bestimmte Wohnung verlangt werden dürfen. Wurde zu viel Miete gezahlt, kann der Mieter die Mehrbeträge von Vermieter zurückverlangen.
Die verschiedenen Wohnungskategorien und die damit verbundenen Höchstmieten sind nicht bei allen Mietverträgen relevant. Der Kategorienmietzins ist nur bei jenen Mietverträgen zu beachten, die zwischen 1.1.1982 und 28.2.1994 abgeschlossen wurden und Altbauwohnungen betreffen. Für neuere Wohnungen ist der Richtwertzins entscheidend, der aber lediglich eine Orientierungshilfe darstellen soll und keine starre Obergrenze.
Kategorie A: Um eine Kategorie A Wohnung handelt es sich, wenn die Wohnung in brauchbarem Zustand ist und mindestens 30 m2 Wohnfläche aufweist. Die Wohnung muss über ein Zimmer, Küche, Vorraum, WC und ein zeitgemäßes Badezimmer verfügen. Des Weiteren muss die Wohnung über eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage oder eine Etagenheizung oder eine gleichwertige stationäre Heizung und über eine Warmwasseraufbereitung verfügen.
Kategorie B: Von Kategorie B Wohnungen spricht man, wenn die Wohnung in einem brauchbaren Zustand ist und zumindest aus Zimmer, Küche (Kochnische), Vorraum, Klosett und einer dem zeitgemäßen Standard entsprechenden Badegelegenheit (Baderaum oder Badenische) besteht.
Kategorie C: Kategorie C Wohnungen befinden sich in einem brauchbaren Zustand und verfügen zumindest über eine Wasserentnahmestelle und ein Klosett im Inneren.
Kategorie D: Um eine Kategorie D Wohnung handelt es sich, wenn sie entweder über keine Wasserentnahmestelle oder über kein Klosett im Inneren verfügt oder eine der beiden Einrichtungen nicht genutzt werden kann.
Die Ausstattungskategorie richtet sich nach dem Ausstattungszustand der Wohnung im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags. Von einem brauchbaren Zustand spricht man, wenn die Wohnung sofort bewohnbar ist und keine gröberen, gesundheitsgefährdenden Mängel aufweist.
Derzeit (die letzte Anpassung erfolgte 2014) dürfen für die einzelnen Kategorien maximal folgende Beträge pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat als Miete verlangt werden (exklusive Betriebskosten):
Kategorie A: EUR 3,43
Kategorie B: EUR 2,57
Kategorie C: EUR 1,71
Kategorie D: EUR 0,86
Die Kategorienmietzinse werden in bestimmten Abständen durch den Gesetzgeber erhöht. Der Vermieter hat darauf keinen Einfluss.
Wenn Sie glauben, dass Sie zu viel Miete bezahlen, können Sie eine Mietzinsüberprüfung vornehmen lassen. Hier gibt es verschiedene Anlaufstellen, wie z.B. den Mieterschutzverband. Wenn Sie wirklich zu viel Miete bezahlt haben, können Sie vom Vermieter die zu viel bezahlten Beträge zurückfordern und eine Senkung der Miete für die Zukunft einfordern.
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