Wenn Sie sich für eine bestimmte Wohnung interessieren, treffen Sie bei Wohnungsbesichtigungen zumeist auf zahlreiche Mitbewerber. Der Wohnungsmarkt erlaubt es Vermietern, sich aus der großen Auswahl an interessierten Personen den passenden Bewerber auszusuchen. Entscheidend ist für Vermieter meist, dass sie dem Mieter vertrauen können: die Miete rechtzeitig überwiesen wird und mit der Wohnung sorgsam umgegangen wird. Aber welche Fragen dürfen Vermieter stellen und wann wird die Privatsphäre der Wohnungssuchenden verletzt.
In vielen Fällen stellen Makler und Vermieter Fragen zum Einkommen des potentiellen Mieters. Der Vermieter will so sicherstellen, dass sich der Mieter auch die Wohnung leisten kann. In manchen Fällen verlangen Makler auch den Nachweis einer Arbeitsstelle durch Lohnzettel, Arbeitsvertrag etc. Diese Fragen sind tatsächlich erlaubt. Vermieter bzw. Makler dürfen Fragen stellen, die für das Mietverhältnis von Interesse sind. Um seine eigenen Interessen wahren zu können, darf der Vermieter daher auch Fragen zu Nettoeinkommen und Beruf stellen. Interessierte Vermieter sind verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht freilich nicht – in diesem Fall werden Sie aber auch meist den Zuschlag für die Wohnung nicht erhalten. Auch Fragen zu etwaigen Mitbewohnern, Alter und bisheriger Anschrift sind zulässig.
Wie bei einem Bewerbungsgespräch für eine Arbeitsstelle gilt auch bei der Wohnungsbesichtigung das Gleichbehandlungsgesetz. Fragen nach Schwangerschaft, Religion, sexueller Orientierung, Staatsangehörigkeit oder auch nach Krankheiten sind nicht erlaubt. Sie sind in diesen Fällen nicht verpflichtet, die Fragen zu beantworten bzw. dürfen bei derartigen Fragen auch die Unwahrheit sagen.
Wenn potentielle Mieter zu Einkommen und Beruf befragt werden, müssen sie wahrheitsgemäß antworten. Tun sie das nicht, kann das unangenehm werden. Hat sich der Vermieter aufgrund einer Lüge des Interessenten für den Abschluss des Mietvertrages entschieden, kann der Mietvertrag angefochten werden. Im schlimmsten Fall droht dem Mieter daher der Rauswurf aus der Wohnung.
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