Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern zu?

Ab wann habe ich einen Urlaubsanspruch? Wie lange darf ich Urlaub nehmen? Darf der Arbeitgeber den Urlaubstermin einseitig festlegen? – meinanwalt.at klärt auf

Wie lange darf ich im Jahr Urlaub nehmen?

Arbeitnehmern mit einer 6-Tage-Woche haben in Österreich Anspruch auf bezahlten Urlaub im Ausmaß von 30 Werktagen im Jahr. Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche haben im Jahr Anspruch auf 25 Urlaubstage. Es besteht in beiden Fällen also insgesamt ein Urlaubsanspruch im Ausmaß von 5 Wochen. Ist der Arbeitnehmer länger als 25 Jahre beim selben Arbeitgeber tätig, hat er Anspruch auf 30 bzw 36 Urlaubstage (6 Wochen).

Arbeitet der Arbeitnehmer dagegen nur 2 oder 3 Tage in der Woche, reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend:

Neue Arbeitsstelle – wann haben Sie erstmals Anspruch auf Urlaub?

Grundsätzlich entsteht ein Anspruch auf Urlaub in den ersten 6 Monaten nach Eintritt nur im Verhältnis (aliquot) zur zurückgelegten Arbeitszeit. Nach Ablauf der 6 Monate entsteht der Urlaubsanspruch in vollem Ausmaß. Mit Beginn des zweiten Arbeitsjahres haben Sie wiederum Anspruch auf den gesamten Urlaub eines Jahres.

Beispiel: Sie beginnen am 1. März mit einer neuen Arbeitsstelle (=Eintrittsdatum) und arbeiten 5 Tage in der Woche. Nach 3 Monaten Beschäftigung (1. Juni) haben Sie Anspruch auf 6,25 Urlaubstage (25 Urlaubstage x 0,25).

Verkürzen längere Krankenstände den Urlaub?

Nein, längere Krankenstände verkürzen den Urlaubsanspruch nicht. Dies gilt jedoch nicht für Eltern-, Bildungs- oder Hospizkarenz-Zeiten. Diese verkürzen den jeweiligen Urlaubsanspruch aliquot.

Kann der Arbeitgeber den Urlaubstermin allein festlegen?

Nein, der Urlaub ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter Rücksichtnahme auf die Erfordernisse des Betriebes und die Erholungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers einvernehmlich zu vereinbaren. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer daher nicht zur Konsumierung des Urlaubs zu einem bestimmten Termin zwingen.

Das gilt im Übrigen auch in der Kündigungsfrist. Es bei Unternehmen beliebt, die Arbeitnehmer zur Konsumierung des Resturlaubs in der Kündigungsfrist zu zwingen. Das ist unzulässig. Wenn Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber nicht vereinbaren möchten, müssen Sie den Resturlaub in der Kündigungsfrist auch nicht verbrauchen.

Wie oft kann man Urlaub nehmen?

Der Urlaub kann in mehreren Teilen verbraucht werden. In jedem Fall muss aber einer dieser Urlaubs-Teile mindestens 1 Woche betragen. Auch hier ist wieder wichtig, dass dies zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich vereinbart wird.

Muss der Urlaub schriftlich vereinbart werden?

Nein, für die Urlaubsvereinbarung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben und kann daher mündlich, schriftlich oder auch schlüssig getroffen werden. Aus Beweiszwecken ist aber immer zu empfehlen, die Urlaubsvereinbarung schriftlich festzuhalten.

Kann der Arbeitnehmer den Urlaubtermin selbst bestimmen?

Nein, grundsätzlich darf auch der Arbeitnehmer nicht einseitig seinen Urlaub festlegen, sondern hat diesen einvernehmlich mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Dabei ist auf beiden Seiten Rücksicht zu nehmen.

Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen, ist eine einseitige Festlegung durch den Arbeitnehmer jedoch möglich, wenn 

Vorsicht Verjährung!

Sie sollten darauf achten, dass Sie Ihren entstandenen Urlaubsanspruch auch im selben Jahr konsumieren. Ist dies nicht möglich, wird er ins folgende Jahr übertragen. Allerdings geht das nicht unbegrenzt: 2 Jahre nach dem Ende des Urlaubsjahres in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, verjähren alle Urlaubsansprüche aus diesem Jahr! Sie erhalten daher auch keinen Ausgleich oder oder finanzielle Ersatzleistungen. Wichtig ist aber, dass jeder vereinbarte Urlaub auf den letzten Urlaubsanspruch angerechnet wird.

Beispiel: Sie beginnen am 15.2.2016 mit Ihrer Arbeit. Am 15.2.2017 endet das erste Urlaubsjahr. Sie haben 10 Urlaubstage nicht konsumiert. Diese werden in das neue Urlaubjahr übertragen. Wird der Urlaubsanspruch aus dem ersten Jahr in den 2 Jahren jedoch nicht konsumiert, verfällt er nach dem 15.2.2019.

Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag prüfen
Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag von einem Spezialisten überprüfen.
ab 140 EUR inkl. USt.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Sie suchen einen kompetenten auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt? Bei meinanwalt.at finden Sie eine große Auswahl an Arbeitsrechts-Anwälten in Österreich. Lesen Sie Erfahrungsberichte und Bewertungen anderer Nutzer.

 

Bild: ©Bigstock

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Share on Social Media

auf Facebook teilen auf Twitter teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen

Aktuelle Artikel

Nach oben