Wie kann man ein Testament widerrufen?

Sie haben ein Testament erstellt und einen oder mehrere Erben bestimmt, möchten Ihr Testament jetzt aber ändern? – Wir sagen Ihnen, wie Sie ein Testament widerrufen können und worauf Sie dabei achten sollten.

10.04.2017 | Erbrecht Seite drucken

Es haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse geändert oder es ist eine neue familiäre Situation entstanden und Sie möchten nun Ihr Testament ändern? Es ist problemlos möglich, Ihr Testament jederzeit zu widerrufen. Sie können zum einen ein neues Testament verfassen, welches das ältere Testament verdrängt und dadurch automatisch ungültig wird. Sie können aber auch das alte Testament zerstören, z.B. durch Zerreißen der Urkunde. Schließlich können Sie auch einen Testaments-Widerruf in Testaments-Form erklären.

Es gibt also verschiedene Wege ein Testament zu widerrufen. Welche Form zu empfehlen ist, hängt von der jeweiligen Situation ab. Sollte ein Testament im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer eingetragen sein und Sie möchten es widerrufen, empfiehlt es sich, den Widerruf in Testamentsform zu erklären und wiederum im Testamentsregister eintragen zu lassen.

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Wird ein neues Testament errichtet, wird das ältere Testament in all seinen Anordnungen widerrufen, nicht nur in seinen neuen Verfügungen. Wurden mehrere Gleichschriften des Testaments erstellt und verschiedensten Personen übergeben, müssen alle Originale zerstört werden. Daher sollten Sie immer nur eine Testamentsurkunde erstellen, die bei einem Rechtsanwalt oder Notar aufbewahrt wird und ins Zentrale Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer oder dem Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages eingetragen wird.

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