Welcher Unterschied besteht zwischen einem Rechtsanwalt und Notar?

Notare und Rechtsanwälte werden häufig gleichgesetzt bzw. ist vielen nicht klar, worin sie sich unterscheiden. Sie können sich sowohl bei einem Rechtsanwalt als auch bei einem Notar rechtlichen Rat holen oder einen Vertrag erstellen lassen – beide Berufsgruppen erbringen daher rechtsberatende Dienstleistungen. Dennoch bestehen einige wesentliche Differenzen, die Sie kennen sollten.

Welche Gemeinsamkeiten gibt es bei Rechtsanwälten und Notaren?

Beginnen wir bei den Gemeinsamkeiten: Bei Rechtsanwälten und Notaren handelt es sich um rechtskundige Berufsgruppen, das heißt beide haben Rechtswissenschaften studiert und verfügen über gewisse Ausbildungszeiten in rechtlichen Bereichen (Gerichtspraktikum, Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt oder Notar).

Weiters unterstützen Notare ebenso wie auch Rechtsanwälte bei der Vertragserrichtung, Vertragsprüfung (zB Gesellschaftsvertrag, Immobilienkaufvertrag, Schenkungsvertrag) oder der Gestaltung des Testaments, einer Patientenverfügung bzw. einer Vorsorgevollmacht. Da bei der Vertragserrichtung im Hinblick auf das Honorar Anwälte und auch Notare nach dem Notariatstarifgesetz abrechnen, sind die Kosten für Sie bei beiden gleich, sodass es hier im Wesentlichen auf Ihre persönliche Präferenz ankommt und bei der Auswahl der Kostenfaktor keine Rolle spielt.

Worin bestehen die Unterschiede?

Der wesentlichste Unterschied zwischen Rechtsanwälten und Notaren besteht darin, dass Notare mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind und ein öffentliches Amt ausüben. Sie werden vom Minister für Justiz nach Ausschreibung einer Notariatsstelle ernannt und dürfen ein entsprechendes Amtssigel verwenden. Als Träger eines öffentlichen Amtes kommt ihnen das Recht zu, Urkunden mit einer besonderen Beweiskraft zu versehen bzw. sieht das Gesetzt bei bestimmten Verträgen vor, dass diese in Form eines Notariatsaktes erstellt werden oder es sind notarielle Beglaubigungen für die Wirksamkeit eines bestimmten Begehrens erforderlich (dies vor allem im Bereich des Firmenbuchs und des Grundbuches). Auch ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei General- und Hauptversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) notarielle Protokolle zu verfassen sind.

Hoheitliche Aufgaben sind dem Notar auch im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens zugeteilt. Stirbt eine Person wird die rechtliche Abwicklung, also die Erstellung des Inventars, die Suche nach den Erben sowie die Übertragung des Vermögens auf die Erben vom Notar abgewickelt. Er wird zur Durchführung von einem Gericht betraut.

Alle diese Aufgaben können nur von einem Notar und nicht von einem Rechtsanwalt übernommen werden. Zudem ist der Notar bei all diesen Aufgaben zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet. Dies ist ein weiterer wesentlicher Unterschied zu einem Rechtsanwalt. Ein Anwalt ist verpflichtet, die ausschließlichen Interessen seines Mandanten zu vertreten, er muss geradezu parteiisch auftreten (außer er ist in Form einer Doppelvertretung tätig – zB als Vertragserrichter und Treuhänder bei einem Immobilienkauf) und entsprechend handeln. Zudem darf er vor allen Zivil- und Verwaltungsgerichten tätig werden, dies ist Notaren nur in sehr begrenztem Ausmaß möglich.

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

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