Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer im Krankenstand?

Fast jeder Arbeitnehmer ist in seinem Arbeitsleben einmal mit der Frage konfrontiert, wie er sich bei einer Erkrankung richtig verhalten soll und welche Rechte er gegenüber dem Arbeitgeber hat. Wenn die Luft am Arbeitsmarkt dünner wird, entsteht schnell auch die Sorge, dass bei falschem  Verhalten der eigene Job gefährdet ist. Was muss und darf ein Arbeitnehmer aber laut Gesetz tun, wenn er krank ist?

Melde- und Nachweispflicht im Krankenstand

Den Arbeitnehmer trifft sowohl eine Melde- als auch eine Nachweispflicht: Man muss den Arbeitgeber unverzüglich über die Dienstverhinderung informieren. Dies kann zB telefonisch erfolgen und am besten vor oder zum üblichen Dienstbeginn. Unbedingt anzuraten ist, umgehend einen Arzt zu konsultieren und sich eine Krankenbestätigung ausstellen zu lassen, da der Arbeitgeber eine solche auch einfordern kann – eine Krankschreibung kann vom Arbeitgeber auch für einen bloß eintägigen Krankenstand verlangt werden! Zwar muss in der Krankschreibung nicht die Diagnose enthalten seien, wohl aber das Faktum, dass eine Erkrankung vorliegt, der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Krankheit und, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Erkrankung nicht arbeitsfähig ist.

Verletzung der Melde- und Nachweispflicht kann Verlust des Gehalts bedeuten!

Wenn man den Arbeitgeber nicht über den Krankenstand informiert bzw. den Krankenstand nicht mittels ärztlicher Bestätigung nachweist, dann drohen einem nachteilige Folgen: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer nämlich für diese Zeit der Säumnis kein Entgelt/Lohn zahlen. Dass man zu krank ist, um einen Arzt aufzusuchen, ist keine Entschuldigung – schließlich können Ärzte auch zu Hausbesuchen gerufen werden.

Fehlverhalten im Krankenstand kann Entlassungsgrund darstellen!

Als Arbeitnehmer hat man alles daran zu setzen, schnellstmöglich wieder zu genesen und dem Arbeitgeber wieder als Arbeitskraft zur Verfügung zu stehen. Was bei welcher Krankheit zu tun oder zu unterlassen ist, um schnell wieder zu gesunden, hängt von der Art der Erkrankung ab und ist letztlich vom Arzt zu beurteilen. So ist wohl zB Bewegung im Freien bei fiebriger Grippe nicht gesundheitsfördernd, im Falle von Depressionen aber vielleicht sogar anzuraten – es kommt also auf den konkreten Einzelfall an, welche Tätigkeiten dem Kranken erlaubt sind und welche nicht.

Handelt man aber entgegen den ärztlichen Anweisungen oder setzt der Arbeitnehmer sonst ein Fehlverhalten im Krankenstand, kann dies dazu führen, dass ein Entlassungsgrund vorliegt.

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Kann man im Krankenstand gekündigt werden?

Zwar darf der Arbeitgeber keine fristlose Entlassung aus reinen Krankheitsgründen aussprechen, eine „Fristlose“ ist aber aus den anderen gesetzlichen Gründen auch im Krankenstand möglich. Ganz generell kann man auch während des Krankenstands vom Arbeitgeber unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen und Kündigungsfristen gekündigt werden.

Muss man im Krankenstand für den Arbeitgeber erreichbar seien?

Kranke Arbeitnehmer müssen alles tun, um gesund zu werden, und alles unterlassen, was der Genesung abträglich ist. Aber wie sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer im Krankenstand ist, und vom Arbeitgeber dienstlich kontaktiert wird? Muss der Kranke dafür zur Verfügung stehen? Diesbezüglich hat der Oberste Gerichtshof in seinem Urteil vom 26. 11. 2013 (Gz 9 Ob A115/13 x) Folgendes klargestellt: Arbeitnehmer müssen trotz Krankenstands dem Arbeitgeber (etwa telefonisch) zur Verfügung stehen, wenn es um unbedingt erforderliche, konkrete Informationen geht, die der Arbeitgeber anderweitig nicht beschaffen kann und dem Unternehmen bei Fehlen dieser Informationen ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. Der kranke Arbeitnehmer muss aber nur in dem Ausmaß zur Verfügung stehen, das seinen Genesungsprozess nicht beeinträchtigt.

Unter diesen sehr eingeschränkten Bedingungen darf der Arbeitgeber also vom kranken Arbeitnehmer eine „Mitarbeit“ fordern, sofern es die Genesung nicht beeinträchtigt. Betriebliche Anfragen, die nicht diese strengen Voraussetzungen erfüllen, hat der Arbeitgeber aber zu unterlassen. – der Arbeitnehmer muss also dem Unternehmen nicht für Alles jederzeit im Krankenstand zur Verfügung stehen.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind Krankenstände unangenehme Situationen, die Persönliches und Berufliches oft ungewollt aufeinanderstoßen lassen. In dem komplexen Feld von Arbeits- und Sozialrecht empfiehlt es sich, bei speziellen rechtlichen Fragen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht zu konsultieren.

 

Bild: ©Shutterstock

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