Die Zeit der Trennung ist für Paare nicht nur mit viel Leid und persönlichen Problemen verbunden, sondern kann auch teuer werden. Es müssen etliche Entscheidungen getroffen werden, das Leben verändert sich grundlegend und nun müssen Sie sich auch noch um das Geld Sorgen machen. Für Laien ist es sehr schwer abzuschätzen, mit welchen Scheidungskosten in Österreich gerechnet werden muss. Es ist wichtig zu verstehen, dass sich die Kosten für eine Scheidung im Wesentlichen aus zwei Faktoren zusammensetzen: den Gerichts- und den Anwaltskosten. Einen Unterschied in der Höhe der Kosten macht es außerdem, ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt. Im Folgenden werden daher alle Kosten rund um die Scheidung angeführt.
WICHTIG: Egal, ob Sie eine einvernehmliche Scheidung oder eine streitige Scheidung anstreben, besprechen Sie vorab mit Ihrem Rechtsanwalt die zu erwartenden Kosten und die Art der Verrechnung.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung handelt es sich um die unkompliziertere Variante. Sie basiert auf § 55a Ehegesetz (EheG). Dabei sind sich beide Personen darüber einig, was die Konsequenzen der Scheidung betrifft. Dabei geht es beispielsweise um Unterhaltsansprüche, die Aufteilung von gemeinsamen Vermögen und das Sorgerecht für Kinder. Dadurch werden Nerven und Kosten gespart, die bei einem langen Prozess vor Gericht entstehen würden. Es gibt zudem die Möglichkeit einer Scheidungsmediation, bei der gemeinsam Lösungen erarbeitet werden können.
Zunächst muss ein Antrag auf einvernehmliche Scheidung bei dem Bezirksgericht eingereicht werden, in dessen Sprengel das Paar zuletzt gelebt hat. Dafür ist das dafür vorgesehene Formular von Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu verwenden. Im Suchschlitz der Formulare kann nach "einvernehmliche Scheidung" gesucht werden und der entsprechende Antrag in PDF-Form ausgefüllt und heruntergeladen werden.
Die Kosten für den Scheidungsantrag bei einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich betragen für beide Ehepartner gemeinsam derzeit EUR 293. Dazu kommen weitere EUR 293 für einen notwendigen Vergleich in der Verhandlung. Dies beläuft sich insgesamt also auf EUR 586. Wird eine Liegenschaft oder eine Wohnung übertragen oder werden sonstige weitere Rechte verhandelt, kostet die Scheidungsverhandlung EUR 439 für beide Personen gemeinsam. (Stand 15.02.2021)
WICHTIG: Die Gerichtsgebühren entfallen für jene Ehegatten, die über weniger als EUR 4.637 an Vermögen verfügen und weniger als EUR 13.912 pro Jahr verdienen. Um in den Genuss dieser Befreiung zu kommen, muss sie beantragt werden. Unterschreitet nur eine Person diese Grenzen, muss der andere Ehegatte für die gesamten Gerichtsgebühren aufkommen.
Zu den Gerichtsgebühren kommen noch die Anwaltskosten. Diese lassen sich nicht pauschal festlegen, sondern hängen von verschiedenen Umständen ab. Zum einen ist entscheidend, wie hoch der Wert des aufzuteilenden Vermögens ist und wie viel an Arbeitsaufwand für die Erstellung des Vergleichs notwendig ist. Hinzu kommen noch Steuern und Barauslagen.
Bezüglich der Dauer einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich kann gesagt werden, dass sie normalerweise kürzer ist als bei einer streitigen Scheidung. Der Prozess dauert in etwa vier bis sechs Monate. Gibt es keinen Versorgungsausglich, ist die Scheidung meist bereits nach etwa vier Monaten beendet.
Handelt es sich um eine streitige Scheidung, wird sie wie ein reguläres Zivilverfahren durchgeführt. Eine streitige Scheidung kann entweder aus Verschulden, wegen Auflösung einer häuslichen Gemeinschaft oder aus anderen Gründen nötig werden. Dafür wird eine Klage beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht. Die Klageschrift muss einen Scheidungsantrag, die Scheidungsgründe und Beweise enthalten. Sie kann entweder schriftlich eingebracht oder am Amtstag bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.
Wie hoch die Kosten eines streitigen Scheidungsverfahren sind, lässt sich schwer abschätzen und hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Wie hoch ist der Wert des Vermögens?
Wie viele Verhandlungen finden statt?
Welche Fragen sind im Rahmen der Scheidung weiters zu klären?: Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung etc.
Die Kosten für die Scheidungsklage bei einer streitigen Scheidung in Österreich betragen EUR 312. Wenn die beiden Ehepartner einen Vergleich schließen, werden zusätzliche Gebühren fällig. Ist der Inhalt des Vergleichs so wie er typisch und notwendig bei einer einvernehmlichen Scheidung ist, kommen EUR 293 dazu. Kommt es zusätzlich zur Übertragung von Immobilien, bezahlt man eine Pauschalgebühr von EUR 439. Weiters fallen Gerichtsgebühren für jede Verhandlung sowie Kosten für Zeugen, Sachverständige oder Dolmetscher an. Wie hoch die Gerichtskosten sind, hängt jeweils von der Höhe des Streitwerts und der Anzahl an stattfindenden Verhandlungen ab.
Neben den Gerichtskosten fallen wie auch bei der einvernehmlichen Scheidung die Rechtsanwaltskosten an.
Wie für die Gerichtsgebühren gilt auch für die Rechtsanwaltskosten , dass diese insbesondere vom Streitwert abhängen. Je höher der Streitwert, desto höher die damit verbundenen Anwaltskosten. Wird um Vermögenswerte wie eine Eigentumswohnung oder Ersparnisse gestritten, werden diese Werte dem Streitwert hinzugerechnet. Handelt es sich um eine streitige Scheidung, wird meist von EUR 4.350 Streitwert ausgegangen.
Weitere Aspekte, welche die Kosten für einen Scheidungsanwalt in Österreich bestimmen, sind:
Für eine Scheidungsklage verrechnet ein Rechtsanwalt – ohne dass Vermögenswerte aufgeteilt werden müssen, also auf Basis des niedrigst möglichen Streitwerts – nach dem Rechtsanwaltstarif EUR 154,90. Dies folgt dem österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), in dem die Preise für einzelne Leistungen des Anwalts aufgelistet sind. Für die erste Stunde einer Gerichtsverhandlung wird derselbe Betrag fällig sowie der Hälfte-Betrag (EUR 77,90) für jede weitere Verhandlungs-Stunde.
Zu den Kosten für die Erstellung der Klage und die einzelnen Gerichtsverhandlungen wird auch ein Pauschalbetrag zugeschlagen (der sogenannte Einheitssatz). Dieser umfasst Korrespondenz, Telefonate, Besprechungen etc. Statt diesem Pauschalbetrag kann der Rechtsanwalt auch Einzelleistungen verrechnen. In der folgenden Tabelle können Sie sehen, wie sich die Rechtsanwaltskosten beispielhaft zusammensetzen können.
Beispiel:
Scheidungsklage |
EUR 154,90 |
1. Verhandlung (1 Stunde) |
EUR 154,90 |
2. Verhandlung (2 Stunden) |
EUR 232,80 |
Zwischensumme |
EUR 387,70 |
+ 60% Einheitssatz |
EUR 232,62 |
Summe: |
EUR 620,32 |
+ 20% Umsatzsteuer |
EUR 124,06 |
+ Gerichtskostenpauschale |
EUR 297,00 |
GESAMT: |
EUR 1.041,38 |
WICHTIG: Zu der hier beschriebenen Summe können noch Barauslagen-, Sachverständigen- oder Dolmetscherkosten kommen. Zudem decken sie nur das reine Scheidungsverfahren ab. Stellen sich im Zusammenhang mit der Scheidung weitere Probleme wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Obsorge oder Kontaktrecht, ist mit weiteren Kosten zu rechnen.
Im Ergebnis kann eine Scheidung sehr teuer werden und viele Tausend Euro betragen. Selbst bei erheblichen Differenzen ist daher immer eine einvernehmliche Scheidung bzw. eine Scheidungsmediation zu empfehlen.
Folgende Unterlagen müssen Sie vorlegen können:
Heiratsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
Amtlicher Lichtbildausweis des Ehegatten
Meldebestätigung
Geburtsurkunden der Kinder
Urkunden bezüglich des zu verteilenden Vermögens (z.B. Mietvertrag)
Zunächst müssen beide Parteien ihre Kosten selbst tragen. Unterliegt ein Partner dem anderen – Scheidung mit alleinigem Verschulden – , muss dieser auch die gesamten Kosten des Verfahrens (auch die Rechtsanwaltskosten des Gegners) übernehmen. Wird durch das Gericht eine Scheidung mit überwiegendem Verschulden ausgesprochen, wird in der Regel eine ¾ Teilung der Kosten ausgesprochen.
Bei gleichem Verschulden oder Scheidung ohne Verschulden werden die Kosten gleichmäßig geteilt. Kommt es zu einem Vergleich muss dieser auch eine Regelung hinsichtlich der Kostentragung enthalten.
Wenn ein Ehegatte über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, kann beim zuständigen Gericht eine Verfahrenshilfe beantragt werden. Diese muss spätestens gemeinsam mit dem Antrag auf einvernehmliche Scheidung beantragt werden. Wird sie gewährt, wird die betreffende Partei von den Gerichts-, Sachverständigen-, Dolmetschergebühren befreit. Auch können in bestimmten Fällen – jedenfalls in der zweiten Instanz – die Rechtsanwaltskosten übernommen werden. Das Verfahrenshilfe-Formular finden Sie unter diesem Link im Unterpunkt "Formulare", wo Sie den Antrag in verschiedenen Versionen vorfinden.
Wichtig: Es werden nur die eigenen Anwaltskosten übernommen. Bekommt der Gegner durch das Gericht Recht, müssen auch bei Verfahrenshilfe die Kosten des Gegners übernommen werden.
Steht eine Scheidung im Raum, kommt es oft zu Streitigkeiten was beispielsweise die Vermögensaufteilung oder Obsorge und Unterhalt für die Kinder betrifft. Bevor diese Punkte vor Gericht ausgehandelt werden, sollte die Möglichkeit einer Mediation in Betracht gezogen werden. Dabei versuchen Mediatoren, zwischen den Beteiligten zu vermitteln und Kompromisse zu finden. Dadurch können Sie nicht nur Nerven, sondern vor allem auch Geld sparen. Was eine Scheidungsmediation kostet und wie sie genau abläuft, lesen Sie in dem verlinkten Beitrag. Führt die Mediation nicht zu einem Ergebnis, können Sie immer noch vor Gericht gehen.
Sie möchten sich scheiden lassen und suchen einen kompetenten Rechtsanwalt für Scheidungsrecht? Hier finden Sie eine Liste von in Österreich tätigen Scheidungsanwälten. Informieren Sie sich auf den jeweiligen Profilen über Bewertungen anderer Nutzer und finden Sie den für Sie passenden Scheidungsanwalt. Vereinbaren Sie mit dem Rechtsanwalt ein Erstgespräch und sprechen Sie über die zu erwartenden Kosten.
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