Was ist ein Vermächtnis?

Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass es einen Unterschied macht, ob man etwas „vererbt“ oder „vermacht“. Im Unterschied zum Erben tritt der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsposition des Verstorbenen ein. Das bedeutet, dass er etwa auch keine Schulden des Verstorbenen übernehmen muss.

19.02.2016 | Erbrecht Seite drucken

In einem Testament wird in der Regel vom Verstorbenen eine oder mehrere Personen als Erben eingesetzt. Will der Verstorbene dagegen nur einen bestimmten Teil des Erbes – etwa Kunstgegenstände, Wertpapiere, Bargeld oder eine Eigentumswohnung – übergeben, dann spricht man von einem Vermächtnis.

Vermächtnisse müssen nicht immer in einem bestimmten Einzelstück bestehen, sondern können auch größere Teile des Erbes ausmachen – bspw. im Fall der Eigentumswohnung. Werden alle Einzelstücke eines Erbes oder wesentliche Teile vermacht, so wird in der Regel jedoch von einer „Vererbung“ auszugehen sein.

Worin besteht der Unterschied zum Erbe?

Während bei einem Vermächtnis nur einzelne Gegenstände oder Rechte aus der Erbschaft ausgenommen werden, tritt bei einer Vererbung der Erbe in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein (Gesamtrechtsnachfolge). Er erbt daher auch etwaige Schulden oder andere Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten, die gegen den Verstorbenen bestanden haben.

BEISPIEL: Im Testament könnte die Erbeinsetzung und ein Vermächtnis wie folgt formuliert werden: Mein gesamtes Vermögen soll meine Frau und meine Tochter erben. Meinem Sohn vermache ich meine Münzsammlung und meinen Oldtimer.“

Was kann alles ein Vermächtnis sein?

Grundsätzlich gibt es hier keine Beschränkungen. Vermächtnisse können alles Sachen und Rechte des Verstorbenen sein. Hierunter fallen nicht nur Wertgegenstände sondern auch Wohnrechte, Servitute oder Ansprüche aus Lebensversicherungen oder Bausparverträgen.

Begünstigte müssen über das Vermächtnis informiert werden!

Die aus dem Vermächtnis Begünstigten müssen über das Vermächtnis informiert werden. Diese Verständigung muss dem Gericht auch nachgewiesen werden.

Wie erhalte ich mein Vermächtnis?

Die Erben sind verpflichtet, den betreffenden Gegenstand an den Berechtigten (Vermächtnisnehmer) auszuhändigen. Der Verstorbene (Vermächtnisgeber) kann die Leistung des Vermächtnisses einem oder auch mehreren Erben auftragen. Weigert sich der Erbe oder die Erben, kann der Bedachte das ihm zustehende Vermächtnis einklagen.

Das Vermächtnis ist auch sogleich mit dem Tod des Vermächtnisgebers zu erfüllen. Ausnahmen bestehen hier nur bei Geldvermächtnissen. Diese sind erst 1 Jahr nach dem Tod fällig.

WICHTIG: Bei Geldvermächtnissen ist der Erbe zur Zahlung verpflichtet, unabhängig davon, ob in der Erbschaft Bargeld vorhanden ist oder nicht. Im schlimmsten Fall auch aus eigener Tasche.

Sie möchten Ihr Erbe sicher übergeben?

Für die Erstellung eines Testaments ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt unerlässlich. Bei meinanwalt.at finden Sie viele kompetente Rechtsanwälte für Erbrecht. Informieren Sie sich über Kontaktdaten und Bewertungen von anderen Nutzern.

 

Bild: ©Bigstock

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Share on Social Media

auf Facebook teilen auf Twitter teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen

Aktuelle Artikel

Nach oben