Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament und bietet die Möglichkeit, zu bestimmen, was mit dem Vermögen nach dem Tod passiert. In einem Erbvertrag versprechen sich Ehegatten ihr Vermögen oder einen Teil davon gegenseitig zu vermachen. Anders als bei einem Testament handelt es sich um einen Vertrag, der von beiden Parteien abgeschlossen bzw. angenommen werden muss.
Wichtig bei Eheverträgen ist, dass diese nur zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern und Verlobten abgeschlossen werden. Bei Verlobten wird der Vertrag allerdings nur dann wirksam, wenn es tatsächlich zur Eheschließung kommt.
Verlobung – Schadenersatz, wenn das Eheversprechen nicht eingehalten wird?
Erbrecht des Ehegatten – wie hoch ist der Erbanteil?
Erbverträge müssen in Österreich in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen werden, damit sie gültig sind. Der Erbvertrag muss daher von einem Notar aufgesetzt werden und die Vertragsparteien über Inhalt und Wirkung des Vertrages durch den Notar aufgeklärt werden. Trotz Erbvertrag können die Vertragsparteien bei Lebzeiten frei über ihr Vermögen disponieren. Nur was am Ende übrig bleibt, erbt der Ehegatte.
Nein. Ehepartner dürfen nicht über ihr gesamtes Vermögen in Form eines Erbvertrags verfügen. Es muss in jedem Fall ein Viertel des Vermögens frei bleiben. Dieses Viertel darf auch nicht durch Pflichtteilsansprüche oder andere Verbindlichkeiten belastet sein. Über dieses „reine Viertel“ muss der Erblasser frei verfügen können. In praktischer Hinsicht kann der Erblasser aber auch dieses Viertel seinem Ehepartner durch letztwillige Verfügung im Testament hinterlassen. Wird über dieses reine Viertel durch den Verstorbenen nicht verfügt, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge und fällt den gesetzlichen Erben zu.
Beispiel: Die beiden Ehepartner X und Y setzen sich gegenseitig als Erben ihres ¾ Vermögens ein. Zusätzlich verfassen beide noch ein Testament, in dem sie ihren Ehepartner jeweils als Erben des freien Viertels einsetzen.
Da es sich bei einem Erbvertrag um einen zweiseitigen Vertrag handelt, kann dieser auch nicht einseitig widerrufen werden. Nur wenn beide Partner den Erbvertrag einvernehmlich auflösen oder einen neuen Erbvertrag schließen, erlischt die Verpflichtung aus dem Erbvertrag.
Bin ich als Erbe zur Übernahme von Schulden verpflichtet?
Bis zur Scheidung können die Ehepartner oder eingetragene Partner jederzeit einvernehmlich den Erbvertrag widerrufen. Kommt es zur Scheidung, erlischt der Erbvertrag automatisch, wenn die Ehe mit gleichem Verschulden oder ohne Verschulden geschieden wurde. Wurde die Ehe mit Verschulden geschieden, behält der nichtschuldige Ehepartner seine Ansprüche aus dem Erbvertrag.
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