Was passiert, wenn ein Verwandter ins Koma fällt, dement wird oder einen schweren Unfall erleidet? Wer regelt dann die Angelegenheiten der erkrankten Person? – In diesem Fall wird vom Gericht ein Sachverwalter bestimmt, der die Angelegenheiten der betreffenden Person zu regeln hat. Mit einer Vorsorgevollmacht haben Betroffene die Möglichkeit, die Entscheidungs- und Vertretungsbefugnis an bestimmte bevollmächtigte Personen zu übertragen und damit selbst zu entscheiden, wer sie zukünftig vertreten soll.
Während mit einer Patientenverfügung medizinische lebensverlängernde Behandlungen abgelehnt werden können, können mit einer Vorsorgevollmacht verschiedenste Angelegenheiten des Betroffenen vorab geregelt werden:
Verfügung über das Einkommen oder andere vermögensrechtliche Angelegenheiten
Erledigung der Bankgeschäfte
Vertretung vor Behörden oder Gericht
Abschluss von Verträgen
Entgegennahme von Briefen und Zusendungen
Erledigung der steuerrechtlichen Angelegenheiten
Die betroffene Person kann auch mehrere Personen mit gemeinsamen oder verschiedenen Aufgabenbereiche als Bevollmächtigte einsetzen.
Grundsätzlich gilt, dass die betroffene Person für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht noch geschäftsfähig sein muss. Es bestehen 3 Möglichkeiten für die Errichtung:
Die Vorsorgevollmacht wird selbst handschriftlich erstellt und unterschrieben.
Die Vorsorgevollmacht kann von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellt werden und muss unterschrieben werden.
Ein vorgefertigtes Formular wird ausgefüllt, welches von der betroffenen Person und 3 weiteren Zeugen unterschrieben werden muss.
Bei bestimmten Angelegenheiten ist eine Vorsorgevollmacht verpflichtend bei einem Notar, Rechtsanwalt oder vor Gericht zu errichten. Das ist etwa dann der Fall, wenn es um die Zustimmung zu ärztlichen Behandlungen mit schweren Eingriffen (Operation, Chemotherapie), wichtige Vermögensangelegenheiten (Kauf oder Verkauf von Immobilien) oder die dauerhafte Änderung des Wohnortes (bspw. Altersheim) geht.
TIPP: Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, ist es dringend zu empfehlen, eine Vorsorgevollmacht mit einem Notar oder Rechtsanwalt zu besprechen bzw. errichten zu lassen, da es sich um Regelungen mit erheblicher Tragweite handelt. Diese sollte dann auch im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden, was eine leichte Auffindbarkeit garantiert.
Ob der Verlust bzw. der teilweise Verlust der Geschäftsfähigkeit eingetreten ist, wird durch eine ärztliche Untersuchung bestätigt und anschließend von einem Notar im ÖZVV registriert. Darüber wird auch eine Registrierungsbestätigung ausgestellt, die sämtliche Rechte und Befugnisse des Bevollmächtigten enthält und an diesen übergeben wird.
Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit von der betreffenden Person ohne Einhaltung einer Form und ohne Begründung widerrufen werden. Das bedeutet, sie kann auch nach Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht widerrufen werden.
Sie möchten eine Vorsorgevollmacht bei einem Rechtsanwalt errichten lassen? Bei meinanwalt.at finden Sie eine große Auswahl an kompetenten, auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwälten.
Bild Copyright: Bigstock
Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.
Share on Social Media