Wenn Sie beim Autofahren bestimmte Verkehrsübertretungen begehen, erfolgt neben der Geldstrafe auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.
Wenn Sie Ihre erste Vormerkung erhalten, ist dies noch nicht dramatisch und hat auch keinerlei Folgen – sondern ist vielmehr als eine Warnung zu verstehen. Erst wenn Sie innerhalb von 2 Jahren 2 Vormerkungen erhalten haben, müssen Sie eine Schulungsmaßnahme absolvieren. Die jeweilige Maßnahme soll Autofahrer dabei unterstützen, ihr Fehlverhalten zu erkennen. Kommt es innerhalb von 2 Jahren zu einer 3. Vormerkung, muss der Führerschein für mindestens 3 Monate abgegeben werden.
Jede Vormerkung wird nach 2 Jahren ab Übertretung gelöscht. Auch nach jedem Führerscheinentzug werden alle Vormerkungen gelöscht.
Nicht jeder Regelverstoß führt zu einer Vormerkung. Eine Eintragung erfolgt nur bei diesen Delikten:
Wenn Sie einen Blutalkoholwert über 0,5 Promille haben und ein Auto starten. In diesem Fall kann neben der Vormerkung eine Strafe von EUR 300 - 3.700 ausgesprochen werden
Wenn Sie Kinder nicht ordnungsgemäß sichern (Kindersitz, Sitzpolster oder nicht angeschnallt) kann neben der Vormerkung eine Strafe von bis zu EUR 5000 ausgesprochen werden.
>>> Kindersitzpflicht in Österreich – Wann Kinder im Auto gesichert werden müssen
Wenn Sie als Autofahrer Fußgänger gefährden, kann neben der Vormerkung eine Strafe von EUR 72 - 2.180 ausgesprochen werden.
Wenn Sie als Autofahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (0,2 bis 0,39 Sekunden) nicht einhalten, kann neben der Vormerkung eine Strafe von EUR 72 - 2.180 ausgesprochen werden.
Wenn Sie als Autofahrer eine rote Ampel überfahren und an einer Kreuzung die Stopptafel ignorieren und dadurch einem anderen Auto den Vorrang nehmen, kann neben der Vormerkung eine Strafe von EUR 72 - 2.180 ausgesprochen werden.
Sie überqueren bei rotem Licht oder bei heruntergelassenen Schranken eine Eisenbahnkreuzung? In diesem Fall kann neben der Vormerkung eine Strafe von EUR 72 - 726 ausgesprochen werden.
Wenn Sie den Pannenstreifen mit dem Auto befahren und im Zuge dessen die Polizei, Feuerwehr oder ein anderes Einsatzfahrzeug behindern, kann neben der Vormerkung eine Strafe von EUR 72 - 2.180 ausgesprochen werden.
Weist Ihr Fahrzeug schwere technische Mängel auf, die die Verkehrssicherheit gefährden, kann neben der Vormerkung eine Strafe von bis zu EUR 5.000 ausgesprochen werden.
Wenn Ladungen so schlecht oder gar nicht gesichert sind, dass ein Verkehrsunfall verursacht werden könnte, kann neben der Vormerkung eine Strafe von bis zu EUR 5.000 ausgesprochen werden.
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