Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einer Entscheidung vom 4.12.2017 (G 258/2017) Regelungen aufgehoben, die es heterosexuellen Paaren bislang verwehrt haben zu heiraten. Begründet wird dieses Urteil mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung wird mit 1.1.2018 wirksam. Zugleich steht ab diesem Zeitpunkt die eingetragene Partnerschaft auch heterosexuellen Paaren offen.
Der VfGH hat die entsprechenden Bestimmungen von Amts wegen einer Prüfung unterzogen. Anlassfall war die Beschwerde von 2 Frauen, die in einer eingetragenen Partnerschaft lebten und die Zulassung zur Ehe beantragt haben. Der Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien sowie vom Verwaltungsgericht Wien abgelehnt.
In einer Pressemitteilung des VfGH heißt es dazu: „Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute aber nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren. Denn die Trennung in zwei Rechtsinstitute bringt zum Ausdruck, dass Menschen mit gleichgeschlechtlicher sexueller Orientierung nicht gleich den Personen mit verschiedengeschlechtlicher Orientierung sind.“
„Die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstößt damit gegen das Verbot des Gleichheitsgrundsatzes, Menschen auf Grund personaler Merkmale wie hier der sexuellen Orientierung zu diskriminieren.“
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