Versicherungsvertrag: Was Sie beim Abschluss beachten sollten!

Versicherungen können für alles mögliche abgeschlossen werden – KFZ-Haftpflichtversicherung, Haushaltsversicherung, Feuerschutzversicherung. Die der Versicherung zugrunde liegenden Versicherungsverträge sind jedoch in der Regel sehr komplex und für Konsumenten nicht leicht zu verstehen – wir sagen Ihnen, worauf Sie bei einem Versicherungsvertrag unbedingt achten sollten.

Wenn Sie sich gegen ein bestimmtes Risiko versichern wollen, müssen Sie einen Versicherungsvertrag mit einer Versicherung abschließen. Im Rahmen eine solchen Vertrages verpflichtet sich die Versicherung zur Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages, sollte sich das versicherte Risiko verwirklichen. Der Konsument verpflichtet sich dagegen zur Zahlung einer wiederkehrenden Versicherungsprämie. Zentrales Gesetz für Versicherungsverträge ist das österreichische Versicherungsvertragsgesetz.

Wie wird ein Versicherungsvertrag in der Praxis abgeschlossen?

Der Konsument füllt ein Antragsformular der Versicherung aus und übermittelt es an diese. Zur Bestätigung des Versicherungsabschlusses wird dem Versicherten eine Urkunde über den Versicherungsvertrag – die sogenannte Polizze – ausgehändigt.

TIPP: Übergeben Sie den Antrag direkt der Versicherung oder einem Vertreter, haben Sie Anspruch auf sofortige Aushändigung einer Kopie.

Was gilt, wenn die Polizze nicht dem Versicherungsantrag entspricht?

Im Unterscheid zu anderen Verträgen kommt die Versicherung auch dann zustande, wenn die Versicherung zu anderen Bedingungen abschließt, als diese vom Konsumenten beantragt wurden. Sobald Sie die Versicherungspolizze erhalten haben, sollten Sie daher genau prüfen, ob in diese auch mit Ihrem Antrag deckungsgleich ist.

Bei Abweichungen müssen Sie innerhalb von 1 Monat nach Erhalt der Polizze widersprechen. Tun Sie das nicht, gelten die Änderungen als akzeptiert.

WICHTIG: Weist das Versicherungsunternehmen nicht deutlich auf die Änderungen gegenüber dem Antrag hin, gelten die Bestimmungen des Antrags. Der Versicherer kann in einem gesonderten Schreiben oder durch Hervorhebungen des Textes auf die Änderungen hinweisen.

Konsumenten sind bei Antragstellung zur Wahrheit verpflichtet!

Der Versicherungsnehmer ist bei Ausfüllung des Antrags zu vollständigen wahrheitsgemäßen Antworten gesetzlich verpflichtet. Er darf keine Umstände verschweigen, die für die Versicherung wichtig sind. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten, kann das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurücktreten.

TIPP: Verschweigen Sie nicht besondere, für die Versicherung maßgebliche Umstände (Hobbys, Vorerkrankungen). Tritt ein Schadensfall ein, ist die Versicherung womöglich nicht zur Leistung verpflichtet.

Versicherungsbedingungen – Klären Sie, was genau versichert ist!

Welche Schäden genau versichert sind, findet sich meist in den Versicherungsbedingungen und nicht in der Polizze selbst. Es ist daher sehr wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu studieren, damit Sie wissen, was genau eigentlich versichert ist.

Hier gilt es ua zu klären,

TIPP: Bevor Sie einen Versicherungsvertrag abschließen, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen und die verschiedenen Angebote der Versicherungsunternehmen genau studieren.

Was ist eine Wertanpassungsklausel?

In der Praxis verfügen viele Versicherungsverträge über sogenannte Wertsicherungsklauseln. Hierbei werden die Prämien an einen bestimmten Index gekoppelt (bspw. Verbraucherpreisindex). Steigt der Index, nehmen Versicherungen erhöhen Versicherungen die vom Konsumenten zu zahlenden Prämien.

WICHTIG: Wurde bei die Versicherung auf mehrere Jahre abgeschlossen, kann eine solche Wertsicherungsklauseln jährlich gekündigt werden, ohne dass dies den Vertrag selbst berührt.

Laufzeit sollte verhandelt werden!

Grundsätzlich sind Schäden ab jenem Tag gedeckt, der in der Polizze festgelegt ist. Hinsichtlich der Vertragslaufzeit gibt es keine gesetzlichen Vorgaben – diese können beliebig lang und unbefristet abgeschlossen werden. In der Regel bevorzugen Versicherungsunternehmen längere Vertragslaufzeiten. Lassen Sie sich hier nicht beirren, sondern verhandeln Sie die gewünschte Laufzeit. Die gewünschte Vertragsdauer sollte unbedingt im Versicherungsantrag enthalten sein.

KFZ-Haftpflichtverträge werden regelmäßig für ein Jahr abgeschlossen. Die Vertragsbedingungen sehen in diesen Fällen regelmäßig vor, dass sich der Vertrag nach Ablauf des Jahres automatisch um weiteres 1 Jahr verlängert.

Versicherungsprämien nicht bezahlt – muss die Versicherung bei einem Schaden trotzdem zahlen?

Bei verspäteten Zahlung von Versicherungsprämien gilt folgendes: Grundsätzlich ist der Versicherte zur pünktlichen Zahlung des Prämien verpflichtet. Verspätet sich der Versicherte mit der Zahlung um bis zu 14 Tage nach Mahnung, so muss die Versicherung dennoch eventuelle in dieser Zeit entstandene Schäden abdecken. Wurde der 14 Tage-Zeitraum schuldlos vom Versicherten überschritten, ist die Versicherung auch in diesem Fall zur Zahlung verpflichtet. Allerdings muss der Versicherte seine Schuldlosigkeit beweisen.

Sie erhalten keine Zahlungen der Versicherung im Schadensfall?

Ein nur allzu bekanntes Problem: Trotz Schadenseintritt weigert sich die Versicherung zur Übernahme des Schadens oder bietet nur einen Bruchteil des Schadenssumme an. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.

 

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