Scheitert eine Ehe, kann eine Scheidung für die Ehepartner sehr kostspielig werden. Die wenigsten wissen jedoch, dass auch eine gescheiterte Verlobung schnell teuer werden kann. Manchmal wird im Vorfeld einer Hochzeit ein gemeinsamer Kredit aufgenommen, eine Eigentumswohnung gekauft oder andere Vermögenswerte angeschafft. Hier stellt sich die Frage, ob für die bereits geleisteten Aufwendungen Schadenersatz verlangen kann.
Im Rahmen einer Verlobung versprechen sich 2 Partner, dass sie zukünftig heiraten werden. Die Verlobung ist an keine bestimmte Form gebunden – eine Verlobung kann somit auch schlüssig eingegangen werden. Ein Eheversprechen ist jedoch kein verbindlicher Vertrag und zieht auch keine weiteren Rechtswirkungen nach sich. Wird die Ehe nicht eingegangen, kann keiner der Partner den anderen zur Ehe zwingen bzw. die Hochzeit durch eine Klage erzwingen.
Es kann derjenige Partner Schadenersatz verlangen, der aufgrund der nicht standfindendenden Heirat einen Schaden erlitten hat, weil er im Hinblick auf die Hochzeit bestimmte vermögensrechtliche Verfügungen vorgenommen hat.
Wichtig ist hierbei, dass der Schadenersatz begehrende Partner nicht an der Aufhebung der Verlobung Schuld sein darf. Geht der Partner fremd oder übt er Gewalt aus, kann der Partner einen Rücktritt von der Verlobung erklären, ohne dass er selbst Schadenersatzpflichtig wird. In diesem Fall hat der betrogene Partner – auch wenn er selbst den Rücktritt erklärt – Anspruch auf Schadenersatz.
Beispiel 1: Ein Partner kündigt einen gut bezahlten Job um näher zu seinem/ihren Partner/in in eine andere Stadt zu ziehen und muss eine deutlich schlechter bezahlte Arbeitsstelle annehmen. Der hierdurch erstandene Einkommensverlust ist in diesem Fall der entstandene Schaden. Wird überhaupt der Job aufgegeben und scheitert die Verlobung, kann dies sogar eine Unterhaltspflicht für jenen Zeitraum auslösen, in denen der Partner arbeitslos ist.
Beispiel 2: Die beiden Verlobten nehmen einen Kredit für die gemeinsame Ehewohnung auf. Kommt es zum Rücktritt eines der beiden Partner, so kann der Partner Ersatz für die durch die Rückabwicklung des Kreditvertrages entstandenen Kosten verlangen.
Beispiel 3: Werden bestimmte Gegenstände gekauft (Waschmaschine, Trockner, Besteckset, Bettwäsche), die durch die unterbliebene Hochzeit keine Verwendung finden, kann ein Schaden in Höhe des Kaufpreises entstanden sein.
Beispiel 4: Bereits getätigte Ausgaben im Zusammenhang mit den Hochzeitsfeierlichkeiten oder Ausgaben für etwaige Verlobungsgeschenke können einen Schaden darstellen.
Wenn Ihre Hochzeit geplatzt ist und Sie einen Schadenersatzanspruch geltend machen wollen, kann dieser, sofern keine einvernehmliche Lösung zustande kommt, nur gerichtlich eingeklagt werden – ein Rechtsanwalt für Familienrecht oder ein Scheidungsanwalt unterstütz Sie hierbei.
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