Der unterhaltspflichtige Elternteil weigert sich, den Unterhalt für Ihr Kind zu bezahlen? Ein häufiges und allzu bekanntes Problem. Nicht immer wird der dem Kind zustehende Unterhalt nach einer Scheidung regelmäßig gezahlt. Dies kann für den obsorgeberechtigten Elternteil sehr belastend sein. Immer wieder muss der unterhaltspflichtige Elternteil zur Zahlung aufgefordert werden. Dies kostet Zeit und Nerven. Neben der Möglichkeit auf zivilrechtlichem Weg den Unterhalt einzuklagen, kann der unterhaltspflichtige Elternteil aber auch mit Hilfe des Strafrechts zu Unterhaltsleistungen gezwungen werden.
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Wird die Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch der Unterhalt oder die Erziehung des Kindes gefährdet, kann dies gemäß § 198 StGB mit 6 Monaten Gefängnis bestraft werden. Die Unterhaltspflicht wird insbesondere auch dadurch verletzt, dass die betreffende Person es unterlässt, einer Arbeit nachzugehen. Entsprechend muss eine unterhaltspflichtige Person sich auch um eine Arbeitsstelle bemühen. Der Täter kann die Gefängnisstrafe aber noch abwenden, wenn er bis zum Schluss der Gerichtsverhandlung die Unterhaltsbeträge zur Gänze bezahlt.
Wird der Täter rückfällig, ist das Kind durch die fehlenden Unterhaltsleistungen verwahrlost oder gesundheitlich geschädigt, droht eine Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahren, bei Todesfolge sogar 3 Jahre.
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