Verkehrsunfall & keine Winterreifen montiert: Das kann teuer werden!

Zwischen 1. November und 15. April müssen Sie in Österreich Winterreifen montieren, wenn winterliche Verhältnisse herrschen. Passiert ein Unfall und Sie fahren noch mit Sommerreifen, drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen – auch Versicherungen können den Versicherungsschutz verweigern.

Gibt es in Österreich eine Winterreifenpflicht?

Ja, zwischen 1. November und 15. April müssen Sie in Österreich Winterreifen montieren, wenn winterliche Verhältnisse herrschen. Bei Schnee, Glatteis und Schneematsch dürfen Sie daher nur mit Winterreifen fahren. Winterreifen tragen die Kennzeichnung „M+S“, „M.S.“ oder „M&S“. Viele Österreicher sind aber auch in der kalten Jahreszeit immer noch mit Sommerreifen unterwegs. Sollte ein Unfall passieren kann das schnell teuer werden.

>>> Winterreifenpflicht in Österreich – Ab wann gilt sie?

Übernimmt die Versicherung den Schaden, wenn man ohne Winterreifen einen Verkehrsunfall verursacht?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden beim Unfallopfer in jedem Fall, auch wenn Sie mit Sommerreifen unterwegs sind. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Versicherung Regressforderungen an den Versicherungsnehmer stellt und sich so einen Teil oder die gesamte Schadenssumme wieder zurückholt.

Zahlt die Versicherung den Schaden am eigenen Auto bei einer Vollkaskoversicherung?

Wenn Sie mit Sommerreifen einen Unfall verursachen und bei Ihrem eigenen Fahrzeug ein Schaden entsteht, kann die Versicherung den Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Insbesondere dann, wenn weitere Vergehen, wie zu hohe Geschwindigkeit oder fehlender Abstand, hinzukommen. Dies ist insbesondere dann sehr schmerzhaft, wenn es sich bei dem Fahrzeug um einen Leasingwagen handelt. Sie sollten daher auch bei einer Vollkaskoversicherung unbedingt für eine rechtzeitige Winterbereifung sorgen.

Geldstrafen bis EUR 5000

Wenn Sie auf der Straße ohne Winterreifen unterwegs sind, kann die Polizei dieses Vergehen mit EUR 60 bestrafen. Wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder es zu gesundheitlichen Schäden kommt, kann eine Strafe von bis zu EUR 5.000 ausgesprochen werden.  

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