Vor der Karenz haben Sie mit Beginn des neuen Arbeitsjahres einen aliquoten Urlaubsanspruch. Dies umfasst auch die Schutzfrist. Der vor der Schutzfrist entstandene Urlaubsanspruch kann bei aufrechtem Arbeitsverhältnis nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt werden. Sie können daher nach der Schutzfrist Ihren Urlaub in Anspruch nehmen. Wie viel Urlaub Sie vor und nach der Schutzfrist oder Karenz nehmen können, müssen Sie mit dem Arbeitgeber individuell vereinbaren.
Während Sie in Karenz sind, entsteht kein neuer Urlaubsanspruch. Dies gilt aber nicht für die Schutzfrist. Auch in der Schutzfrist – 8 Wochen vor und nach der Geburt – entsteht ein neuer Urlaubsanspruch. Der vor der Karenz bestehende Urlaubsanspruch bleibt erhalten und kann nach der Karenz in Anspruch genommen werden.
Während Sie in Karenz sind, verlängert sich die Verjährungsfrist des Urlaubsanspuchs um den Zeitraum, den Sie in Karenz gehen. Ihr Urlaubsanspruch kann daher nicht in der Karenz verloren gehen.
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