Unterhaltsanspruch bei Überschreitung der durchschnittlichen Studiendauer eines Bachelorstudiums?

Der Anspruch auf Unterhalt erlischt nach einer jüngsten OGH Entscheidung, wenn die jeweilige durchschnittliche Studiendauer eines Studiums überschritten wird, wobei Bachelor- und Masterstudium grundsätzlich getrennt zu beurteilen sind.

Durchschnittliche Studienzeit des Bachelorstudiums deutlich überschritten

Im Anlassfall hatte eine Studentin 1 Jahr Theaterwissenschaften studiert, um dann zu einem Architekturstudium zu wechseln. Die Durchschnittsdauer beträgt für das Bachelorstudium 8,8 Semester. Die Studentin benötigte für den Abschluss 13 Semester. Im Anschluss daran begann sie mit dem Masterstudium. Die durchschnittliche Studiendauer beträgt hier 5,4 Semester. Der Vater der Studentin beantragte bei Gericht die Enthebung von der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung, da seine Tochter nicht zielstrebig genug studiere und die durchschnittliche Studiendauer weit überschritten habe.

Das Erstgericht wies den Antrag des Vaters ab, was durch das Rekursgericht auch bestätigt wurde. Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab jedoch dem Vater recht.

Keine Zahlungsverpflichtung des Vaters für Masterstudium

Der OGH sprach aus, dass unterhaltspflichtige Personen zu einer höherwertigen weiteren Berufsausbildung ihres Kindes beizutragen haben, wenn es die zum Studium erforderlichen Fähigkeiten besitzt und das Studium ernsthaft und zielstrebig betreibt. Ob das Kind das Studium ernsthaft und zielstrebig verfolgt, wird maßgeblich anhand der durchschnittlichen Dauer des Studiums beurteilt. Nicht entscheidend für die Beurteilung ist dagegen die kürzestmögliche Studiendauer (Mindeststudienzeit).

Erbrecht
Testament prüfen
Damit Ihr Wille auch erfüllt wird – Lassen Sie Ihr Testament von einem Rechtsanwalt prüfen.
ab 150 EUR inkl. USt.

Dabei ist das Bachelorstudium als eigenständiges Studium zu betrachten und von der konkreten durchschnittlichen Studiendauer auszugehen. Wurde bereits beim Bachelorstudium die durchschnittliche Studiendauer deutlich überschritten, ergibt sich keine weitere Leistungsverpflichtung des Vaters zur Finanzierung des Masterstudiums.

OGH 26.01.2017, 9 Ob 34/16i

Rechtsanwalt für Familienrecht

Wenn Sie gezwungen sind, den Unterhalt gerichtlich einzuklagen oder ungerechtfertigte Unterhaltsforderungen abzuwehren, ist es notwendig, den passenden Rechtsanwalt an Ihrer Seite zu haben. Bei meinanwalt.at finden Sie eine große Auswahl an kompetenten Rechtsanwälten für Familienrecht in Ihrer Nähe. Informieren Sie sich über Bewertungen und Erfahrungen anderer Nutzer.

 

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Share on Social Media

auf Facebook teilen auf Twitter teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen

Aktuelle Artikel

Nach oben