Üblicherweise werden Immobilientransaktionen in Österreich mittels einer Treuhandschaft abgewickelt. Die Treuhandschaft soll sicherstellen, dass Immobilienkäufe sicher und rasch vorgenommen werden können. Verkäufer und Käufer eines Grundstücks, eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung beauftragen einen Rechtsanwalt oder Notar mit der Treuhandschaft. Er erhält den Auftrag, mit der Überweisung des Kaufpreises die Eintragung des Eigentums ins Grundbuch zu bewirken und nach erfolgreicher Eintragung den Kaufpreis an die Verkäufer zu überweisen.
Dies bedeutet, dass der Käufer den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer überweist, sondern an den Treuhänder bzw. auf ein eigens eingerichtetes Treuhandkonto. Damit wird sichergestellt, dass der Kaufpreis auch wirklich erst dann ausbezahlt wird, wenn alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrags gegeben sind – insbesondere die Eintragung des Käufers ins Grundbuch und die Lastenfreistellung der Immobilie.
Der Treuhänder kann und darf erst dann die Einverleibung bewirken, wenn ein eintragungsfähiger Kaufvertrag und die Aufsandungserklärung vorliegt. Mit der Aufsandungserklärung stimmt der Verkäufer der Einverleibung ins Grundbuch ausdrücklich zu. Die Aufsandungserklärung ist in der Regel schon im Kaufvertrag enthalten.
Je nachdem ob die Treuhandschaft von einem Notar oder einem Rechtsanwalt übernommen wird, muss die Treuhandschaft in das Treuhandregister des österreichischen Notariats eingetragen bzw. beim Treuhandbuch der österreichischen Rechtsanwaltskammer gemeldet werden. Die Treuhandschaft bzw. das Treuhandkonto sind streng reglementiert: So dürfen Zahlungen vom Treuhandkonto nur an die im Kontoverfügungsauftrag genau bezeichneten Personen ausbezahlt werden.
Sowohl Käufer als auch Verkäufer erhalten vom Treuhänder Kontoauszüge des betreffenden Treuhandkontos. So können Kontobewegungen von den Treuhandgebern (Käufer, Verkäufer) genau nachvollzogen werden. Zudem besteht ein besonderer Versicherungsschutz zugunsten der Treugeber und der Treuhänder ist bei Fehlern Schadenersatzpflichtig.
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