Sie wollen Ihr Testament handschriftlich verfassen? – diese Tipps sollten Sie beachten!

Sie möchten Ihr Testament ohne Notar, Rechtsanwalt oder Zeugen errichten? – In diesem Fall müssen Sie bestimmte gesetzliche Vorgaben berücksichtigen, damit es auch gültig ist und Ihr Wille umgesetzt werden kann. Ist die letztwillige Verfügung dagegen ungültig, gilt die gesetzliche Erbfolge.

11.03.2016 | Erbrecht Seite drucken

Gültigkeit des handschriftlichen Testaments

Wenn Sie ein Testament schriftlich und ohne Zeugen erstellen wollen, muss das Testament eigenhändig geschrieben und auch mit dem vollen Namen unterschrieben werden. Das Abtippen auf dem PC, Notebook, Tablet ist nicht ausreichend – in diesem Fall würde ein fremdhändiges Testament vorliegen, dass anderen Merkmale aufweisen muss. Wichtig für das eigenhändige Testament ist dagegen nicht, dass die letztwillige Verfügung die Überschrift „Testament“ trägt. Sofern ein hinterlassener Brief die Merkmale eines Testaments aufweist, ist dieser Brief auch als Testament gültig.

TIPP: Auch wenn es rechtlich nicht verpflichtend ist, können Sie Ihr handschriftlich verfasstes Testament zusätzlich von einem Zeugen unterschreiben lassen, der bestätigt, dass das Testament nicht gefälscht ist. Dies verringert die Gefahr von Erbrechtsstreitigkeiten.

Den Ort und das Datum muss man zwingend nicht anführen – es ist aber dringend anzuraten. Speziell wenn Sie weitere Testamente erstellen, ist die zeitliche Einordnung des Testaments im Streitfall enorm wichtig. Zudem sollten Sie jede Seite nummerieren und auch unterschreiben.

Nachträgliche Änderungen

Sie wollen Ihr Testament nachträglich ändern oder ergänzen, weil Sie beispielsweise ein weiteres Kind oder einen Enkel bekommen haben? In diesem Fall ist es wichtig, den neuen Absatz bzw. die Ergänzung nochmals mit einer Unterschrift zu bestätigen.

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Ärztliche Bestätigung über Testierfähigkeit

Immer wieder wird in Erbrechtstreitigkeiten die Testierfähigkeit des Verstorbenen aufgrund von Krankheiten oder des Alters bestritten. Dies bedeutet, dass die Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Testamentsverfassers in Zweifel gezogen wird. Um derartige Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie sich Ihre Testierfähigkeit durch einen Arzt bestätigen lassen.

Wo soll ich das Testament aufbewahren?

Sie können Ihr handschriftliches Testament dort aufbewahren, wo Sie es für richtig halten – bei Ihren persönlichen Dokumenten, im Nachtkasten oder im Safe. Zu empfehlen ist aber das Testament bei einem Notar oder Rechtsanwalt zu hinterlegen und auch im  Zentralen Testamentsregister der Notariatskammer bzw. Rechtsanwaltskammer zu registrieren. Stirbt eine Person, kann sich der jeweilige Notar oder Rechtsanwalt informieren, ob es ein Testament gibt und wo es liegt. Damit können Sie sicherstellen, dass niemand Ihr Testament verfälscht oder verschwinden lässt, weil es ihm oder ihr nicht passt.

Was passiert, wenn das Testament ungültig ist?

Sollten Sie die vorgeschriebenen Formvorschriften nicht einhalten, ist das Testament ungültig und Ihr Erbe wird nicht entsprechend Ihrem letzten Willen aufgeteilt. Vielmehr wird es rechtlich so gewertet, als wenn gar kein Testament vorliegt. In diesem Fall kommt es zur gesetzlichen Erbfolge und das Erbe wird entsprechend den darin festgesetzten Grundsätzen festgelegt.

 

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