Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft – das sollten Sie wissen

Was versteht man unter „Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft“ und welche Vorteile bestehen gegenüber der Scheidung aus Verschulden?

Ehepartner können eine Scheidung gegen den Willen des anderen Ehepartners auch ohne Nachweis eines Verschuldens erzwingen. Nämlich dann, wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten länger als 3 Jahre aufgehoben ist. In diesen Fällen kann auch der an der Zerrüttung der Ehe schuldhafte Ehepartner die Scheidung der Ehe durchsetzen.  

Mit dieser Form der Scheidung sollen sogenannte Papierehen – also Ehen, die nur auf dem Papier existieren – aufgelöst werden können.

Die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft bedeutet eine weitgehende Ausschaltung der gemeinsamen Lebensführung. Darunter wird grundsätzlich die Aufgabe der Wohnungs-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft verstanden – also wenn die Ehepartner nicht mehr gemeinsam wohnen, die Ausgaben für Essen und den täglichen Bedarf nicht gemeinsam bestreiten und auch keinen Geschlechtsverkehr haben. Dennoch kann eine Auflösung der häuslichen Gemeinschaft auch schon dann gegeben sein, wenn beide Partner noch in der gemeinsamen Wohnung leben, aber die beiden anderen Kriterien nicht mehr vorliegen.

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Unterhalt

Als Entschädigung bleibt der Unterhaltsanspruch des schuldlosen Ehegatten gleich hoch wie bei aufrechter Ehe. Hierzu muss der schuldlose Ehegatte einen Antrag stellen, dass der andere Ehegatte das alleinige oder überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt. Das Verschulden muss nachgewiesen werden können, wenn der Ehpartner es nicht anerkennt. Heiratet der schuldhafte Ehepartner nochmal, besteht keine Möglichkeit auf Unterhaltsherabsetzung. Der Unterhalt des alten Ehepartners darf durch den Unterhaltsanspruch des neuen Partners nicht geschmälert werden. War der Ehepartner zudem in der Krankenversicherung bei dem anderen mitversichert und fällt diese durch die Scheidung weg, kann der Ehepartner Ersatz der Kosten der freiwilligen Weiterversicherung verlangen.

Für schuldlose Ehegatten kann die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft vorteilhafter sein als eine Scheidung aus Verschulden. Besprechen Sie Ihre konkrete Situation mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Scheidungsrecht.

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