Ruhepausen für Arbeitnehmer – was sieht das Arbeitszeitgesetz vor?

Jeder Arbeitnehmer in Österreich hat nach dem Arbeitszeitgesetz einen Anspruch auf eine Pause während der Arbeitszeit. Diese Regelungen sind zwingend und müssen vom Arbeitgeber unbedingt eingehalten werden.

Wann steht Arbeitnehmern eine Pause zu? Wie lang muss sie sein?

Arbeitet ein Arbeitnehmer mehr als 6 Stunden an einem Tag, steht ihm eine Ruhepause von einer halben Stunde zu.

Können Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine kürzere Ruhepause vereinbaren?

Nein. Die gesetzlichen Ruhepausen dürfen vertraglich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht verkürzt werden. Andernfalls drohen dem Arbeitgeber Geldstrafen.

Kann die Pause in mehreren Teilen konsumiert werden?

Die Ruhepause muss eine halbe Stunde betragen. Durch Betriebsvereinbarungen oder das Arbeitsinspektorat können anstelle einer halbstündigen Ruhepause 2 Pausen von je 15 Minuten oder 3 Pausen von je 10 Minuten gewährt werden, wenn es im Interesse der Arbeitnehmer ge­schieht oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Ein Teil der Ruhepause muss mindestens zehn Minuten betragen.

Muss der Betriebsrat einer Teilung der Ruhepause zustimmen?

Ja. In einem Betrieb, der über einen Betriebsrat verfügt, muss einer Regelung, die eine kürzere als eine halbstündige Pause vorsieht, jedenfalls der Betriebsrat zustimmen.

Bei schweren Arbeiten kann die Pause verlängert werden

Bei schweren Tätigkeiten wie Fließbandarbeit oder Bildschirmarbeit kann das Arbeitsinspektorat zusätzliche Ruhepausen anordnen.

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Werden die Ruhepausen bezahlt?

Nein. Die Arbeitspausen sind keine Arbeitszeit und werden daher grundsätzlich nicht bezahlt.

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Bild: ©Bigstock

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