Arbeitet ein Arbeitnehmer mehr als 6 Stunden an einem Tag, steht ihm eine Ruhepause von einer halben Stunde zu.
Nein. Die gesetzlichen Ruhepausen dürfen vertraglich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht verkürzt werden. Andernfalls drohen dem Arbeitgeber Geldstrafen.
Die Ruhepause muss eine halbe Stunde betragen. Durch Betriebsvereinbarungen oder das Arbeitsinspektorat können anstelle einer halbstündigen Ruhepause 2 Pausen von je 15 Minuten oder 3 Pausen von je 10 Minuten gewährt werden, wenn es im Interesse der Arbeitnehmer geschieht oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Ein Teil der Ruhepause muss mindestens zehn Minuten betragen.
Ja. In einem Betrieb, der über einen Betriebsrat verfügt, muss einer Regelung, die eine kürzere als eine halbstündige Pause vorsieht, jedenfalls der Betriebsrat zustimmen.
Bei schweren Tätigkeiten wie Fließbandarbeit oder Bildschirmarbeit kann das Arbeitsinspektorat zusätzliche Ruhepausen anordnen.
Nein. Die Arbeitspausen sind keine Arbeitszeit und werden daher grundsätzlich nicht bezahlt.
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Bild: ©Bigstock
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